Thermische Solarförderung

Die Stadt Salzburg fördert im Rahmen der jährlich dafür festgelegten Budgetmittel den Einbau von thermischen Solaranlagen.
Diese Förderung der Solaranlagen stellt eine Ergänzungsförderung zum Baukostenzuschuss des Amtes der Salzburger Landesregierung dar und ist auch an die Gewährung einer Förderung des Landes gebunden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Stadt Salzburg besteht nicht.

  • Voraussetzung ist die Zusicherung einer Förderung für eine Thermische Solaranlage des Landes Salzburg
  • Einbau der thermischen Solaranlage
  • Informationen zu baurechtlichen Anzeige- bzw. Bewilligungserfordernissen erteilt das Servicecenter BAUEN, Auerspergstraße 7

Benötigte Dokumente

  • Förderungsantrag für für Thermische Solaranlage
  • Förderzusicherung des Amtes der Salzburger Landesregierung
  • Rechnung des ausführenden Unternehmens
  • eigenhändig unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und den Förderungsbedingungen

Das Förderansuchen an das Land Salzburg muss VOR Errichtung der Anlage gestellt werden!
De-minimis-Förderungen:
im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als 200.000 Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. 100.000 Euro) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.