Einmalige Ausgleichsabgaben

Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze

Einmalige Abgabe in Höhe von 20.000 Euro für jeden fehlenden Stellplatz für Kraftfahrzeuge bei Neubauten, Umbauten oder bei Änderung des Verwendungszweckes bestehender Objekte.
Zahlungsweise: Binnen einem Monat ab Zustellung des Vorschreibungsbescheides.

Ausgleichsabgabenverordnung 2017 für fehlende Stellplätze

Ausgleichsabgabe für nicht errichtete Kinderspielplätze

Bei Bauten mit mehr als fünf Wohnungen sind Kinderspielplätze zu errichten.Für vom Bauwerber nicht errichtete Kinderspielplätze ist eine einmalige Ausgleichsabgabe (abhängig von der Spielplatzgröße) zu entrichten.
Zahlungsweise: Binnen einem Monat ab Zustellung des Vorschreibungsbescheides.

Spielplatz-Ausgleichsabgabenverordnung 2018