Unterlagen für eine Mietwohnung

Füllen Sie das Antragsformular vollständig und richtig aus. Unterschreiben Sie den Antrag und die Einwilligungserklärung. Kopieren Sie bitte alle notwendigen Unterlagen und übermitteln uns dann alle diese Daten zur Überprüfung.

Wir benötigen von der antragstellenden Person diese Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
    - Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
    - Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    - Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
    - Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
    - Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
    - Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
    - Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
    - Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
  • Falls Sie sich scheiden lassen: Scheidungsurteil oder zumindest den Nachweis über die Einreichung der Scheidung
  • Wenn Sie verheiratet sind, aber getrennt leben: Gerichtliche Genehmigung oder Vergleich der gesonderten Wohnungsnahme
  • Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
  • Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
  • Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
  • Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Positiver Asylbescheid, Nachweis des unbefristeten Aufenthaltes, „Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen“
  • Nachweis über Ihre aktuelle Wohnsituation:
    - Mietvertrag der Wohnung, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder bei Anmietung eines Pensionszimmers die Bestätigung Ihres Vermieters und einen Wohnungsplan (Größe und Einteilung)
    - Wenn Sie in einer Eigentums- oder Dienstwohnung leben, dann benötigen wir den Kauf-bzw. Dienstvertrag,
  • Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten: z.B. Kontoauszug
  • Nachweis über die Einzahlung der letzten Monatsmiete: z.B. Kontoauszug
  • Wenn Sie unverschuldet Ihre Wohnung verlieren: Nachweis über Wohnungsverlust z.B. Bestätigung Vermieter:in, gerichtliches Räumungsurteil
  • Wenn Sie Wohnbeihilfe bekommen: Mitteilung über die Gewährung der Wohnbeihilfe
  • Wenn Sie ein Kind erwarten: Schwangerschaftsbestätigung ab dem 4. Monat (Mutter-Kind-Pass, Seite 9 - Name der Mutter und Seite 13 – errechneter Geburtstermin)
  • Wenn ein gesundheitlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt benötigen wir einen Nachweis über Gesundheitsschädigung oder eine aktuelle Bestätigung vom Facharzt
  • Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
  • Wenn Sie im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung

Wenn weitere Erwachsene im neuen Haushalt wohnen werden, benötigen wir von diesen Personen die Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Wenn Sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Unterhalt bezahlen: Nachweis über die Unterhaltspflicht
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr:
    - Für Arbeitnehmer:innen (z.B.: Angestellte, Arbeiter:innen, Pensionisten) der Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte Kalenderjahr
    - Für Selbständige: der Bescheid der Einkommensteuererklärung (Einkommensteuerbescheid) für das letzte veranlagte Kalenderjahr
    - Bezugsbestätigung für Arbeitslosengeld, Notstandshilfe
    - Die Bestätigung des Kinder- und Jugendhilfeträgers oder des Gerichts über den Bezug von Kindesunterhalt
    - Bestätigungen über die Höhe von Wochen- bzw. Kinderbetreuungsgeld
    - Bestätigungen über den Bezug von Schüler- oder Studienbeihilfe
    - Bestätigungen über den Bezug sonstiger einkommensrelevanter Leistungen
    - Wird Sozialunterstützung (ehemals Mindestsicherung) bezogen, das Kostenblatt der Sozialunterstützung
  • Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Wenn Sie derzeit in einem Schuldenregulierungsverfahren sind: Pfändungsnachweis auf das Massekonto
  • Wenn Sie aufgrund eines Schuldenregulierungsverfahrens gepfändet werden oder aufgrund eines Zahlungsplans Schuldenrückzahlungen leisten: Anmeldeverzeichnis (Gesamtaufstellung der Schulden) und den Beschluss über den Zahlungsplan oder das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan
  • Unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Wenn die Erwachsenen keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
  • Bei Behinderung, Krankheit oder Pflege: Behindertenausweis, Pflegegeldbescheid
  • Wenn die Personen im Nachtschichtbetrieb arbeiten: Arbeitgeberbestätigung

Wenn Kinder und Jugendliche im neuen Haushalt wohnen werden, benötigen wir diese Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis in Farbkopie
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: unterschriebene Einwilligungserklärung (Datenschutz)
  • Wenn Sie für Kinder oder Jugendliche Unterhalt bekommen: Nachweis über Anspruch auf Unterhalt
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren: Versicherungsdatenauszug vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) oder der KFA
  • Einkommensnachweise für das ganze letzte Kalenderjahr: z.B. Einkommensteuerbescheid, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Waisenpensionsbescheid, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Stipendien oder Studienbeihilfe, Sozialunterstützung, Nachweis von sonstigen einkommensrelevanten Leistungen
  • Wenn Kinder oder Jugendliche keine österreichische Staatsbürgerschaft haben: Asylbescheid, Nachweis des Aufenthaltes, Anmeldebescheinigung
  • Für Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen: Schulbesuchsbestätigung
  • Für Jugendliche, die eine Lehrlingsausbildung machen: Lehrvertrag

Zusatzpunkte:

  • bekommen alle Personen in einem Antrag, ab 18 Jahren, wenn sie diese Nachweise bringen z.B. positiven Pflichtschulabschluss an einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache oder einen höherwertigen Schulabschluss, eine Integrationsvereinbarung oder ein positives Zeugnis B1-Niveau, eine Bestätigung eines zertifizierten Institutes über die Sprachstanderhebung (Liste siehe unten) oder eine Bestätigung über die Beherrschung der österreichischen Gebärdensprache
  • bekommt die antragstellende Person, wenn sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend Freiwilligenarbeit leistet (Bestätigung des Vereins mit der Auflistung der Tätigkeit und der jährlichen Stundenanzahl von mindestens 90)