Voraussetzungen für eine Mietwohnung

Wer kann eine Wohnung in der Stadt Salzburg beantragen?
  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EWR- und Schweizer Bürger*innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger*innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
  • Deutsche Staatsbürger*innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder
  • Sie sind mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
  • Sie sind mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung.
  • Sie haben bei Antragstellung seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.
  • Oder Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig in der Stadt Salzburg.
  • Sie besitzen weder Haus noch Wohnung in der Stadt Salzburg oder in der näheren Umgebung, die sie selbst nutzen können.
  • Ihr monatliches Netto-Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als:

1 Person                     2.392 Euro
2 Personen                  3.680 Euro
3 Personen                  3.956 Euro
4 Personen                  4.416 Euro
5 Personen                  4.692 Euro
6 Personen                  4.968 Euro
Mehr als 6 Personen     5.336 Euro

Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Rehageld, Pensionsleistungen, öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe, Stipendien, Studienbeihilfen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und sonstige Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben.