Voraussetzungen für eine Mietwohnung
Vorsprachen für alle Arten von Anträgen nur nach vorheriger Terminreservierung möglich
- Österreichische Staatsbürger*innen
- EWR- und Schweizer Bürger*innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger*innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
- Deutsche Staatsbürger*innen nach einem Jahr rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich
- Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder
- Sie sind mündig und minderjährig und Mutter und/oder Vater eines Kindes, mit dem Sie im gemeinsamen Haushalt leben oder
- Sie sind mündig und minderjährig und wohnen aufgrund einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe in einer Einrichtung.
- Sie haben bei Antragstellung seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder 15 Jahre in Summe Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg.
- Oder Sie sind bereits seit mindestens 5 Jahren durchgehend oder in Summe seit 10 Jahren berufstätig in der Stadt Salzburg.
- Sie besitzen weder Haus noch Wohnung in der Stadt Salzburg oder in der näheren Umgebung, die sie selbst nutzen können.
- Ihr monatliches Netto-Haushaltseinkommen darf nicht höher sein als:
1 Person 2.392 Euro
2 Personen 3.680 Euro
3 Personen 3.956 Euro
4 Personen 4.416 Euro
5 Personen 4.692 Euro
6 Personen 4.968 Euro
Mehr als 6 Personen 5.336 Euro
Zum Netto-Haushaltseinkommen gehören:
Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kranken- oder Rehageld, Pensionsleistungen, öffentliche Zuwendungen wie Wohnbeihilfe, Stipendien, Studienbeihilfen, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und Sozialunterstützung, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und sonstige Beihilfen die Personen bekommen, die mit Ihnen gemeinsam leben.