Betriebsanlage - Antrag über Abweichungen im Zuge der Bauausführung gemäß § 79c Abs 2 GewO 1994

Durch Vorlage entsprechender Austauschpläne kann von der Verpflichtung zur Herstellung des dem Genehmigungsbescheid entsprechenden Zustandes einer Betriebsanlage angesucht werden.
Die Abweichungen sind in der Art, dass die durch den Genehmigungsbescheid getroffene Vorsorge nicht verringert wird.

Antragslegitimiert ist der Inhaber oder Pächter der Betriebsanlage.
Bezeichnung der Art der Betriebsanlage: Tischlerei, Lebensmittelmarkt, Reparaturwerkstätte udgl. Bei Gastgewerbebetrieben auch die Betriebsart z.B. „Cafe“

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