Gebührenpflichtige Kurzparkzone

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg

Parkuhr

     

   

gebührenpflichtige Kurzparkzonen:
Gebühreneinhebung mit Parkscheinautomat:
werktags, Montag bis Freitag 9 Uhr bis 19 Uhr - Parkdauer max. 3 Stunden
28 Minuten 50 Cent
pro 60 Minten 1 € 10 Cent
max. 180 Minuten 3 € 30 Cent 
generell an Samstagen von 9 Uhr bis 16 Uhr max. 3 Stunden gebührenfrei, aber Park-Uhren-Pflicht
   
gebührenfreie Kurzparkzonen:
gebührenfrei – aber Parkuhrenpflicht:
Montag bis Freitag 9-19 Uhr
Samstag 9 – 16 Uhr
Parkdauer maximal 3 Stunden
Die jeweiligen Gebiete können Sie aus dem Kurzparkzonen-Plan  herauslesen (dunkelblaue Zone = gebührenpflichtig, hellblaue Zone = gebührenfrei).

  
KurzparkzoneDie Kennzeichnung einer Kurzparkzone erfolgt durch Verkehrszeichen 'Kurzparkzone' bzw. 'Ende der Kurzparkzone'. Bei einer Kurzparkzone, die für ein ganzes Gebiet erlassen ist, ist die Beschilderung der das Gebiet umgrenzenden Ein- und Ausfahrtsstraßen maßgebend. Innerhalb des Gebietes ist keine weitere Beschilderung erforderlich.

Blaue Bodenmarkierungen sind für die ordentliche Kundmachung von Kurzparkzonen nicht erforderlich. Sie dienen nur als zusätzliche Information, zeigen mögliche Stellplätze an und können somit in einer Kurzparkzone auch entfallen. 

Eine gebietsweise verordnete Kurzparkzone wird durch weitere Verkehrs­beschränkungen wie z. B. Halte- und Parkverbote oder Ladezonen in ihrer Gültigkeit nicht berührt. 

außerhalb der oben angeführten Zeiten besteht keine Gebühren - oder Parkuhrenpflicht (Parkdauer unbegrenzt) 

ParkscheinautomatDie erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten.
Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden.
Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg. 
Für Informationen und Störungsmeldungen

Weitere Infos zu: Fakten und Auswirkungen der Parkgebühren

Stand: 4.8.2010, Richilde Haybäck