Hüttenordnung

Sie sind uns willkommen!

Um ein möglichst reibungsloses und angenehmes Zusammensein im Jakob-Riedl-Heim zu gewährleisten und darüber hinaus das Heim in ordentlichem und sauberen Zustand zu erhalten, bitten wir um Beachtung der folgenden Hüttenordnung:

  1. Das Jakob-Riedl-Heim steht allen Bediensteten der Stadtgemeinde Salzburg und der Salzburger Stadtwerke AG, sowie deren Familienangehörigen und Gästen nach vorheriger Anmeldung beim Hüttenwart zur Verfügung. Bedienstete und Angehörige genießen bei rechtzeitiger Anmeldung gegenüber Gästen Vorrang. 
  2. Die Besucher des Heimes werden ersucht sich so zu verhalten, daß andere Bewohner nicht gestört oder belästigt werden. 
  3. Um dem Meldegesetz zu entsprechen, muss die Eintragung in das Hüttenbuch noch am Tag der Ankunft deutlich lesbar und in sachlicher Form erfolgen. 
  4. Essen (auch Süßigkeiten oder Kaugummi u.dgl.) ist in den Schlafräumen streng untersagt. Das Betreten des Aufenthaltsraumes und der Schlafräume ist nur in Hausschuhen gestattet. 
  5. Innerhalb der gesamten Hütte gilt Rauchverbot. Beim Rauchen vor der Hütte sollte möglichst ein Aschenbecher verwendet werden. 
  6. Die Mitnahme von Haustieren ist verboten.
  7. Das Belegen von Sitzplätzen im Tagraum bei Abwesenheit ist unzulässig. 
  8. In den Spätherbst- und Wintermonaten ist mit dem Wasser besonders sparsam umzugehen. Jeder überflüssige Verbrauch ist zu unterlassen. Um ein Abfrieren zu verhindern, müssen das WC- und das Waschraumfenster rechtzeitig geschlossen werden. 
  9. Auch mit dem Brennmaterial ist zu sparen. Der Verbrauch an Brennholz soll nach Möglichkeit durch Zutragen ersetzt werden. 
  10. Ab 23.00 Uhr ist Hüttenruhe. Der Heimdienst kann im Einvernehmen mit den Besuchern Ausnahmen zulassen. Kindern soll das übermäßige Herumtollen im Heim (insbesonders in den Schlafräumen) untersagt werden.
  11. Der Betrieb elektrischer Musikgeräte ist nur gestattet, wenn die überwiegende Mehrheit der Heimbenützer damit einverstanden ist. Jedenfalls ist das Einvernehmen mit dem Heimdienst herzustellen. 
  12. Brennbare Abfälle dürfen nur dann im Ofen verheizt werden, wenn dadurch keine Umwelt- oder sonstige Schäden verursacht werden. Grundsätzlich ist der gesamte Abfall von den Heimbenützern wieder mitzunehmen. Eine Entsorgung im Umkreis der Hütte (Gewässerschutz!) oder in fremden Müllbehältern schadet dem Ansehen des Heimes und ist strikt untersagt. 
  13. Das Inventar des Heimes ist schonend und sorgsam zu behandeln. Decken dürfen nicht aus dem Schlafraum entfernt werden. Decken und Schlafplätze sind sauber zu halten. Es soll möglichst ein Hüttenschlafsack verwendet werden. Für jede Beschädigung haftet der Benützer. 
  14. Für das Eigentum der Besucher kann seitens der Heimverwaltung keine Haftung übernommen werden. 
  15. Wir bitten Sie, das Heim sauber zu halten (Staubsaugen im Schlafraum und Aufenthaltsraum, WC und Waschraum reinigen). Die Waschbecken sind nach jeder Benutzung zu säubern. Ebenso ist das verwendete Geschirr sauber abzuwaschen. 
  16. Der Brennstoffvorrat in der Küche ist vor Verlassen des Heimes zu ergänzen. Übriggebliebene Lebensmittelvorräte dürfen keinesfalls im Heim zurückgelassen werden. 

Wir ersuchen alle Besucher um Einhaltung dieser notwendigen Richtlinien und wünschen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Jakob-Riedl-Heim.  

Der Ausschuss der Berg- und Schisektion der 
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.