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Artenschutz

Der Artenschutz zählt gemeinsam mit dem Schutz der Lebensräume zu den wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes. Auch in Stadt und Land Salzburg ist die Artenvielfalt von Pflanzen, Tieren und Pilzen zunehmend bedroht. Die Sicherung ihres Bestandes, ihre genaue Dokumentation, die notwendigen stetigen Pflegemaßnahmen und soweit möglich auch ihre Förderung ist eine große Herausforderung.

Ein großes Anliegen des Naturschutzes sind auch Maßnahmen zum Erhalt der nach den Roten Listen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Die wichtigste Maßnahme für den Schutz der Arten ist die Erhaltung und Pflege der Lebensräume und die Förderung der Biodiversität.

Zu den besonders geschützten Arten gemäß der Pflanzen- und Tierartenschutz-Verordnung zählen alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige andere Kleinsäuger, alle nicht jagdbaren Vögel sowie verschiedene Insektenarten.

Rechtslage zum Artenschutz

Viele Pflanzen- und Tierarten sowie deren Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sind durch internationale Richtlinien streng geschützt:

  • Vogelschutz-Richtlinie
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union
  • Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (§ 31 Abs 1 Z 1 und 2 und Abs 3) in Verbindung mit der Pflanzen- und Tierartenschutz-Verordnung 2017 (§ 2 Abs 1 und Abs 2) 

Nicht enthalten im Salzburger Naturschutzgesetz sind alle jagdbaren Tierarten, wie z.B. der Turmfalke oder die Graugans. Deren Schutz und deren Schonzeiten sind im Jagdgesetz 1993 geregelt, wobei auch hier die EU-rechtlichen Normen gelten.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht nur Vögel, sondern auch Fledermäuse und verschiedene andere Kleinsäuger, sowie Reptilien, Amphibien und verschiedene Insektenarten, (darunter Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Bienen- und Hummelarten) und nicht zuletzt auch zahlreiche Pflanzenarten geschützt sind.  Daher ist ein umfassender Ansatz im Artenschutz notwendig, der über die klassischen Schutzkategorien hinausgeht, um auch für die weniger auffälligen Arten ihren natürlichen Lebensraum erhalten zu können und die Fortpflanzung und den Bestand zu sichern.