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Artenschutz

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Der Artenschutz zählt gemeinsam mit dem Schutz der Lebensräume zu den wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes. Auch in Stadt und Land Salzburg ist die Artenvielfalt von Pflanzen, Tieren und Pilzen zunehmend bedroht. Die Sicherung ihres Bestandes, ihre genaue Dokumentation, die notwendigen stetigen Pflegemaßnahmen und soweit möglich auch ihre Förderung ist eine große Herausforderung.

Ein großes Anliegen des Naturschutzes sind auch Maßnahmen zum Erhalt der nach den Roten Listen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Die wichtigste Maßnahme für den Schutz der Arten ist die Erhaltung und Pflege der Lebensräume und die Förderung der Biodiversität.

Zu den besonders geschützten Arten gemäß der Pflanzen- und Tierartenschutz-Verordnung zählen alle heimischen Amphibien und Reptilien, alle Fledermausarten, einige andere Kleinsäuger, alle nicht jagdbaren Vögel sowie verschiedene Insektenarten.

Rechtslage zum Artenschutz

Viele Pflanzen- und Tierarten sowie deren Ruhe- und Fortpflanzungsstätten sind durch internationale Richtlinien streng geschützt:

  • Vogelschutz-Richtlinie
  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union
  • Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (§ 31 Abs 1 Z 1 und 2 und Abs 3) in Verbindung mit der Pflanzen- und Tierartenschutz-Verordnung 2017 (§ 2 Abs 1 und Abs 2) 

Nicht enthalten im Salzburger Naturschutzgesetz sind alle jagdbaren Tierarten, wie z.B. der Turmfalke oder die Graugans. Deren Schutz und deren Schonzeiten sind im Jagdgesetz 1993 geregelt, wobei auch hier die EU-rechtlichen Normen gelten.

Es sollte jedoch beachtet werden, dass nicht nur Vögel und Fledermäuse, sondern auch andere Tiergruppen wie Säugetiere, Herpetofauna und Insekten geschützt sind. Daher ist ein umfassender Ansatz im Artenschutz notwendig, der über die klassischen Schutzkategorien hinausgeht, um auch für die weniger auffälligen Arten ihren natürlichen Lebensraum erhalten zu können und die Fortpflanzung und den Bestand zu sichern.

Ökoprogramm

Vom Gemeinderat der Stadt Salzburg wurde das Ökoproramm „Artenschutz-Biotopschutz-Ressourcenschutz“ beschlossen, welches klare Vorgaben für den zivilrechtlichen Naturschutz definiert. Im Rahmen dieses Programmes werden ökologisch wichtige Lebensräume gepflegt und langfristig vertraglich gesichert. Das Programm ist ausschließlich Bewirtschaftern ohne landwirtschaftlichem Betrieb vorbehalten.

Lebensraumschutz

In der Stadt Salzburg gibt es unterschiedlich ausgewiesene Gebiete, die unter Lebensraumschutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 stehen. Dabei handelt es sich um acht großflächige Landschaftsschutzgebiete, 37 Geschützte Landschaftsteile, 36 Naturdenkmäler und mit dem Hammerauer-Moor ein Naturschutzgebiet, womit etwa ein Viertel des Stadtgebietes unter Schutz steht.

Amphibien- und Reptilienschutz

Ein weiteres Handlungsfeld betrifft den Schutz der Amphibien und Reptilien. Diese bewohnen besonders naturnahe Lebensräume im Umfeld der Stadt, auf den Stadtbergen, aber auch in urbanen Bereichen, etwa entlang von Bahngleisen oder in Gewerbegebieten.

Zu den Amphibien in der Stadt zählen Erdkröte, Grasfrosch, Springfrosch, verschiedene Wasserfrösche, Gelbbauchunke, Berg-, Teich- und Kammmolch, sowie der Feuersalamander. Bei den Reptilien finden sich Zauneidechse, Bergeidechse und Mauereidechse, Blindschleiche, Äskulapnatter, Schlingnatter und Ringelnatter.

Bei der Planung von Bauvorhaben ist es notwendig, vorab zu überprüfen, ob auf der Baufläche und im nächsten Umfeld geschützte Tierarten vorkommen. Bei ungenützten, brach liegenden Grundstücken kommt es häufig vor, dass Tiere zuwandern und sich ansiedeln. Durch eine Abfrage in der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur, die den Amtssachverständigen zugänglich ist, kann überprüft werden, ob bereits Nachweise von geschützten Arten im Umfeld der Fläche bekannt sind. Durch die Datenbankabfrage kann ein artenschutzrechtlicher Handlungsbedarf unkompliziert und frühzeitig erkannt werden. Die Datenbankabfrage ersetzt jedoch keine fachkundige Kartierung der Fläche, die notwendig ist, wenn geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Falls geschützte Arten im betroffenen Gebiet nachgewiesen wurden oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind, erfordert der Artenschutz die Beauftragung einer ökologischen Bauaufsicht durch die Antragsteller. Diese muss vor und während des Bauvorhabens sicherstellen, dass keine artenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt werden.

Die Stadt Salzburg setzt auf eine enge Zusammenarbeit von Naturschutz, Stadtentwicklung und Bauträgern, um schon in der Planungsphase gemeinsam Lösungen zu finden, den Lebensraum von gefährdeten Tieren wie der Zauneidechse dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Es ist wichtig und notwendig, auch bei Renovierungen oder Neubauten den Artenschutz zu berücksichtigen, um die biologische Vielfalt zu bewahren und gleichzeitig eine nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben. So kann gleichzeitig in und um Siedlungen der Erholungswert für die Bewohner gesichert und verbessert werden.