Wahlkarte und Briefwahl - Europawahl 2024

Allgemeines

Wahltag: 09. Juni 2024
Stichtag: 26. März 2023
Wahlzeit: 7 bis 16 Uhr

Wahlrecht

Wer ist in der Stadt Salzburg berechtigt, an der Europawahl am 09. Juni 2024 teilzunehmen?

Männer und Frauen, die am Stichtag 

  • die österreichische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind und bis 26.3.2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Unionsbürger-Wählerevidenz gestellt haben,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und
  • am 09.06.2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ab sofort kann die Wahlkarte beantragt werden.

Wann brauche ich eine Wahlkarte?
Wenn Sie am Wahltag wahrscheinlich nicht in Salzburg sind oder aus einem anderen Grund nicht in ihr Wahllokal gehen können.

Wer hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte?
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Sprengelwahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Ab wann und bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen und bis wann wird eine Wahlkarte ausgestellt?
Die Wahlkarte kann sofort beantragt werden. Persönlich und schriftlich ist die Beantragung bis drei Tage vor dem Wahltag, 16 Uhr (Do, 06.06.2024, 16 Uhr) möglich. Wahlkarten werden ab Mittwoch, 15.5.2024 mittags ausgestellt.   

Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist und die die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen, müssen den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag bis 16 Uhr (06.06.2024) stellen. Anträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadt Salzburg eingelangt sein.

Die Ausstellung der Wahlkarten erfolgt jeweils von 7:30 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Wie und wo kann man eine Wahlkarte beantragen?
Eine Wahlkarte kann ab sofort wie folgt beantragt werden:

  • Schriftlich: Eine Wahlkarte kann online www.stadt-salzburg.at/wahlkartenantrag (unten angeführt das Online-Formular) oder schriftlich (z. B. email) beantragt werden. Schriftliche Anträge müssen bis spätestens 06.06.2024, 16 Uhr bei der Stadt Salzburg eingelangt sein.
  • Persönlich: Die persönliche Beantragung erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises im Schloss Mirabell, Passamt 2 (hinter dem Stadtservice) und ist bis spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag (Do 06.06.2024, 16 Uhr) möglich. Bei der Wahlkartenausgabestelle im Passamt 2 kann auch gleich die Wahlhandlung durchgeführt werden. Beachten Sie! Die Wahlhandlung per Briefwahl liegt alleine in Ihrer Verantwortung. Allfällige Fehler bei dieser Form der Stimmabgabe können nicht saniert werden.  

Welche Daten müssen bei einem schriftlichen (postalisch) Wahlkartenantrag angegeben werden?

  • Familienname und Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • persönlicher Code lt. amtlicher Wahlinformation, die etwa 3 Wochen vor der Wahl ausgeschickt wird oder
  • Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung),
  • Adresse in Salzburg,
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung,
  • Adresse, wohin die Wahlkarte gesendet werden soll.

Wer kann eine Wahlkarte beantragen?
Nur der Wahlberechtigte selbst! Eine Vollmacht zur Beantragung ist nicht wirksam. Auch ein Antrag durch einen Erwachsenenvertreter ist nicht möglich.
Der Wahlberechtigte kann jedoch eine Person beauftragen, seinen persönlich unterfertigten schriftlichen Antrag zur Behörde zu bringen.

Wer kann eine Wahlkarte abholen?
Entweder der Wahlberechtigte mit amtlichem Lichtbildausweis selbst oder eine andere Person die folgende Unterlagen zur Wahlkartenabholung vorlegen muss:

  • einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag des Wahlberechtigten,
  • eine vom Wahlberechtigten unterschriebene Vollmacht zur Abholung durch eine bevollmächtigte Person und
  • einen Identitätsnachweis des Bevollmächtigten bei der Abholung der Wahlkarte

Wie wird eine schriftlich oder online beantragte Wahlkarte zugestellt?
Die Zustellung erfolgt per Einschreiben durch die Post.

Wie kann man mit einer Wahlkarte wählen?
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein verschließbares weißes Wahlkuvert und ein Informationsblatt.

Briefwahlmöglichkeit:
Auf der Wahlkarte finden Sie Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte der Stadt Salzburg muss – wenn von der Briefwahl Gebrauch gemacht wurde - spätestens am Wahltag bis zum Schließen der Wahllokale bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen oder am Wahltag in einem Sprengelwahllokal der Stadt Salzburg während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Später einlangende Wahlkarten können nicht in die Ergebnisermittlung einbezogen werden.

Kann man mit einer Wahlkarte auch in einem Wahllokal der Stadt Salzburg wählen?
Ja, aber ausschließlich mit einer Wahlkarte der Stadt Salzburg unter Vorlage eines Identitätsnachweises. Die Wahlkarte darf dazu noch nicht unterschrieben und verklebt sein.
Außerdem können Sie eine Briefwahlkarte aus der Stadt Salzburg (die schon unterschrieben und verklebt ist) auch in jedem Wahllokal der Stadt Salzburg bis zum Schluss des Wahltages um 16 Uhr abgeben.  

Welche Fehler führen zur Nichtigkeit bei der Wahl mittels Briefwahlkarte?

  • wenn die eidesstattliche Erklärung (Unterschrift) nicht oder nachweislich nicht durch den Wahlberechtigten abgegeben wurde,
  • wenn die Wahlkarte nicht spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Wahllokals in der Gemeinde eingelangt ist,
  • wenn die Wahlkarte kein Wahlkuvert oder mehrere Wahlkuverts enthält,
  • wenn der Verschluss der Wahlkarte nicht unversehrt ist, oder
  • das Wahlkuvert mit Worten, Bemerkungen oder Zeichen versehen ist

Kann man eine Ersatzkarte für eine verloren gegangene Wahlkarte bekommen?
Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde nicht ausgefolgt werden. Eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und noch nicht unterschrieben ist, kann an die MA 1/02 retourniert werden. In diesem Fall kann nach Erhalt der Wahlkarte ein Duplikat ausgestellt werden.  

Was ist zu tun, wenn sich eine Person voraussichtlich am Tag der Wahl im Krankenhaus befindet oder krank oder gebrechlich ist?
Hier kann ebenfalls eine Wahlkarte beim Einwohner- und Standesamt zum Zwecke der Briefwahl oder des Besuchs durch eine besondere Wahlbehörde beantragt werden. Für die Beantragung einer besonderen Wahlbehörde für den Wahltag ist jedenfalls vorher Kontakt unter der Telefonnummer 8072-3536 aufzunehmen.