Behördengänge Kinder, Schule, Lehre
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Digitales Angebot zu den behördlichen Angelegenheiten von
- Bedarfsfeststellung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungenDamit Kinderbetreuungseinrichtungen Fördermittel beantragen können, muss zuerst der Bedarf für die Betreuung festgestellt werden. Mit diesem Antrag kann die Bedarfsfeststellung beantragt werden.
- Ermäßigungen / Befreiung von KinderbetreuungsbeiträgenErmäßigungen und Befreiungen vom Kindergartenbeitrag, Hortbeitrag, Kleinkindgruppenbeitrag können auf Antrag gewährt werden.
- Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer KindeswohlgefährdungMit diesem Online-Formular des Landes Salzburg können Sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mitteilen.
- Lehrabschlussprämie bei verlängerter LehrzeitZiel ist es, jene Betriebe zu unterstützen, die Lehrlinge mit besonderen Bedürfnissen ausbilden.
- Lehrlingsförderung für Lehre mit MaturaZiel ist die Anerkennung der Leistung und das Engagement die „Lehre mit Matura“ abzuschließen.
- Turnhalle oder Klassenraum anmietenTurnhallen bzw. Klassenräume der städtischen Pflichtschulen können angemietet werden. Es ist ein schriftlicher Antrag an das Schulamt zu stellen.
- Zuschuss für Lernmittel/Schulveranstaltungen/ganztägige Betreuung und EssenZuschüsse für SchülerInnen einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter für Lehrmittel, Schulveranstaltungen, ganztägige Betreuung und mitagessen.