Fundservice - etwas gefunden oder verloren?

Fundamt im Schloss Mirabell

Das Schloss Mirabell mit Garten und der Festung im Hintergrund.
Fundamt im Schloss Mirabell

Das Fund-Service nimmt gefundene Sachen entgegen, ermittelt Verlustträger und gibt diesen die Funde zurück.
Gelingt das nicht, wird der Fundgegenstand für ein Jahr bzw. bei einem Wert unter 100 Euro für ein halbes Jahr, im Schloss Mirabell aufbewahrt und dem/der später erscheinenden Verlustträger:in ausgehändigt.
Bei der Abholung des Fundgegenstandes können Sie die Daten des Finders erfahren, um sich zwecks Finderlohn mit ihm in Verbindung zu setzen.
Sie müssen zur Abholung des Fundgegenstandes einen Identitätsnachweis (Lichtbildausweis) vorlegen.
Sie erhalten dann den Fund gegen Unterfertigung einer Übergabebestätigung umgehend ausgefolgt.
Finder müssen Funde mit einem Wert ab 10 Euro dem Fundamt - bei sonstiger Strafbarkeit - anzeigen und abgeben.

Schlüssel-Fundservice - Registrierung - Formular

Der Schlüsselanhänger ist mit einer Identifikationsnummer ausgestattet, die auch in Barcodeform am Schlüsselanhänger angebracht ist. Rasche Rückgabe durch kurze Wege.

Schlüssel verloren?
Mit dem Schlüssel-Fund-Service finden Sie Ihren verlorenen Schlüssel rasch wieder. Holen Sie sich einen kostenlosen Schlüsselanhänger der Stadt und registrieren Sie Ihre Daten. Wird Ihr verlorener Schlüssel dann von einem ehrlichen Finder abgegeben, kontaktieren wir Sie sofort. Nehmen Sie zur Abholung bitte ein Identitätsdokument (Lichtbildausweis) mit.
Schlüssel mit einem registrierten Schlüsselanhänger der Stadt Salzburg gefunden?
Abgabestellen: 

  • beim Fund-Service im Schloss Mirabell oder
  • bei einer Obusfahrer:in im Stadtgebiet Salzburg

Für registrierten Schlüsselanhänger die Bibliotheksfunktion mit anmelden
Er ist damit wie ein Stadt:Bibliotheks-Ausweis benutzbar.
Wenn Sie schon Inhaber eines Büchereiausweises sind, können Sie diesen auch gegen einen Schlüsselanhänger austauschen.
Die Aktivierung der Stadt:Bibliotheksfunktion:  3 Euro

Fundinfo für besondere Fundstücke

Funde wie inländische Kennzeichentafeln, Waffen und waffenrechtliche Dokumente, Führerscheine oder Zulassungsscheine müssen bei der Bundespolizeidirektion Salzburg oder den Wachzimmern abgegeben werden.
Werden diese im Fund-Service abgegeben, leitet dieses die Funde als unzuständige Behörde an die Polizei weiter.
Schieß- und Sprengmittel müssen ausnahmslos bei der Polizei abgegeben werden.

Finderlohn für abgegebene Fundstücke

Sollte sich ein/e Verlustträger:in melden, haben Sie dieser gegenüber Anspruch auf Finderlohn. Der Finderlohn beträgt:

  • bei verlorenen Sachen zehn Prozent des gemeinen Wertes,
  • bei vergessenen Sachen fünf Prozent.

Bei einem Wert des Fundgegenstandes von über 2.000 Euro halbieren sich die Prozentsätze.
Als verloren gelten bewegliche, in niemandes Gewahrsam stehende Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber aus ihrer Gewalt gekommen sind.
Als vergessen gelten bewegliche Sachen, die ohne den Willen der Inhaberinnen oder Inhaber an einem fremden, unter der Aufsicht eines anderen stehenden Ort zurückgelassen worden und dadurch in fremde Gewahrsame gekommen sind.
Hinweis: Das Fundamt behält keinen Finderlohn ein und bezahlt auch keinen Finderlohn aus, da dafür keine Zuständigkeit gegeben ist. Der Finderlohn ist ein rein privatrechtlicher Anspruch, der für den Fall, dass sich Finder und Verlustträger nicht einigen, im Zivilrechtsweg (Gerichte) durchgesetzt werden muss.
Kein Recht auf Finderlohn:
Wenn die Sache von einer Person im Rahmen ihrer privat- oder öffentlich-rechtlichen, die Rettung der Sache umfassenden Pflicht gefunden worden ist oder die Finder:in die in den §§ 390 und 391 ABGB (Verpflichtung zur Abgabe eine Fundes) enthaltenen Anordnungen schuldhaft verletzt hat oder die vergessene Sache auch sonst ohne deren Gefährdung wiedererlangt worden wäre. Da es sich beim Finderlohn um einen zivilrechtlichen Anspruch des Finders gegenüber der Verlustträger:in handelt, ist die Fundbehörde nicht zur Einbehaltung und Ausbezahlung des Finderlohns berechtigt.

Recht zum Eigentumserwerb des Fundstücks

Wird die Sache innerhalb eines Jahres - oder, wenn es sich um einen Wert unter 100 Euro handelt innerhalb eines halben Jahres, von keinem Verlustträger angesprochen, so erwirbt der/die Finder:in das Eigentum mit Ablauf der Frist, an der abgegebenen Sache mit ihrer Ausfolgung an ihn. Die Finder werden automatisch von der Behörde nach der jeweiligen gesetzlichen Lagerfrist verständigt (Abholungsfrist unter 100 Euro: binnen 6 Wochen nach Ablauf der Halbjahresfrist, Abholungsfrist über 100 Euro: binnen 8 Wochen ab Ausstellungsdatum des Verständigungsschreibens).
Kommt der/die Verlustträger:in noch vor dem/der Finder:in, obwohl diese bereits vom Erwerb der Anwartschaft auf das Eigentum verständigt wurde, so geht der Gegenstand an den/die Verlustträger:in.
Der/Die Finder:in wird aber davon in Kenntnis gesetzt, dass erst nach tatsächlicher Übernahme durch den/die Finder:in, in dieser vorgeschriebenen Frist, der Fund unwiderruflich in Ihr Eigentum übergeht.

Lost and Found Service in Mirabell Palace

The lost and found Service provides assistance for persons who have lost items. We receive, store (at most 1 year) and return to owner articles lost and found in Salzburg. We keep records of articles lost and found. We inspect articles and telephone or send letters to owners when identification is known. We return articles to owners upon positive identification.
Have you lost something in Salzburg?
If you have lost something please reflect, where it could be lost. If you travel by airplane, railway or public transports try to contact them at first, as they all are obliged to store items for a certain time. You also can contact lost and found service.
Contact:
Fundamt Salzburg,
Mirabell Palace, Mirabellplatz 4
Groundfloor, entry 3 (well bus connection)
Phone: 00436628072-3580
Email: lostandfound@stadt-salzburg.at
Office hours:
Monday and Wednesday 7.30 to 16 h
Tuesday and Thursday 7.30 to 12 h
Friday 7.30 to 13 h
You can also do a private online research at www.fundamt.gv.at. Or contact service hotline 0900 600 200 (fee € 1,36/min.)
Loss Report:
Some institutions, especially insurance companies, sometimes demand an official loss report to refund something. We can issue this (in german language) on your request.
How to prove the property of lost item?
All lost items can only be returned to the legal owner. The prove of property can be done by

  • presenting invoice of lost item
  • showing a second key of same type (in case of lost key)
  • input of the right code (in case of lost mobile phone)
  • exact description of lost item and exact place and date of loss

Return of lost item:
For collecting the lost item at the lost and found service please submit a proof of identity (passport or the like). Foreign documents are sent to the respective foreign representation in Austria.
Have you found something in Salzburg?
Finders must deliver lost items (excluded items less than € 10,--) to the lost property office at Mirabell Palace.