Religions- Kirchenaustritt
- VoraussetzungenDer Magistrat Salzburg ist für alle Personen zuständig, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben.
- benötigte Unterlagen
Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
- Taufschein oder
- Beitragsnummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung der Kirche oder
- sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft
Wenn Sie in Österreich getauft wurden und Ihren Namen seit der Taufe geändert haben, geben Sie bitte alle früheren Namen bekannt.
Wenn Sie NICHT in Österreich getauft wurden, ist als Nachweis der Mitgliedschaft die Beitragsvorschreibung (Zahlungsaufforderung) der Kirche in Kopie und eine Kopie des Reisepasses vorzulegen.
Die Unterlage kann schriftlich, mittels Telefax, E-Mail oder auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Austritt von Minderjährigen:
Kinder zw. dem 10. und 12. Lebensjahr benötigen die Zustimmung beider Elternteile und werden befragt, ob sie mit einem Austritt aus der Religionsgemeinschaft einverstanden sind.
Kinder zw. dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen die Zustimmung beider Elternteile und müssen dem Austritt aus der Religionsgemeinschaft zustimmen.
Ab 14 Jahren sind Jugendliche religionsmündig und können selbst über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft entscheiden. Die Zustimmung der Eltern ist hierfür nicht notwendig.
- Kosten / Gebühren
Für die Austrittserklärung fallen keine Kosten an, wenn Sie auf eine schriftliche Bestätigung verzichten.
Falls Sie von uns eine schriftliche Austrittsbestätigung benötigen und anfordern - dies kann z. B. bei Eintritt in eine andere Kirche oder Religionsgesellschaft erforderlich sein - fallen Kosten in Höhe von dzt. € 16,40 an. - zu beachten
Magistratsabteilung 1/00 – Allgemeine und Bezirksverwaltung
Schwarzstraße 44
5020 Salzburg
Tel: +43 (0)662 8072-3135
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8 bis 12 UhrDer Antrag kann schriftlich (per Post), mittels E-Mail oder
online mit elektronischer Unterschrift oder
per Telefax unter Nr. +43 (0)662 8072-2089 gestellt werden.
Formulare
Noch Fragen?
- Allgemeine und Bezirksverwaltung
- Silvia ReifReligionsangelegenheiten / Namensänderungen
SachbearbeiterinTel: +43 (0)662 8072-3135
Fax: +43 (0)662 8072-2089