Kinder- und Jugendrechte
Kinder und Jugendliche haben Rechte

Seit über 25 Jahren wird jedes Kind „mit umfassenden Rechten“ geboren.
Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben.
Das ist ein Vertrag, den fast alle Staaten der Welt ratifiziert, also unterschrieben, haben. Durch diese Ratifizierung haben sich die Staaten verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen.
Die Kinderrechtskonvention legt gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern fest. Sie garantiert Kindern politische Bürgerrechte, ebenso kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte, und zwar in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag. In Österreich haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen einen besonders hohen Stellenwert. Seit 2011 sind einige zentrale Bestimmungen der „Kinderrechtekonvention“ sogar Teil der österreichischen Verfassung.
Die UNKinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
- Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wenn Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern, zum Beispiel durch Zugang zu medizinischer Hilfe, Bildung und Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch.
- Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und ihrem Alter und ihrer Reife gemäß in Entscheidungen miteinbezogen werden.
- Das Recht auf Gleich behandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden! Sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staats bürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
In der Stadt Salzburg leben an die 30.000 Kinder und Jugendliche. Sie wohnen hier, spielen am Spielplatz, gehen in den Kindergarten oder in die Schule. Viele fahren gern mit dem Fahrrad oder Skateboard, schlecken mit Freude Eis oder naschen Baklava. Sie feiern Geburtstage und singen dabei Lieder! Sie sind fröhlich und traurig, ernst und lustig, zornig, laut und leise, ruhig und wild.
Jedes Kind ist anders und einzigartig – und alle haben die gleichen Rechte! Wir wollen, dass sich alle Kinder frei entfalten, ernst genommen und gesehen werden.
Alle Kinder haben Rechte - dafür setzt sich die Stadt Salzburg ein:
- Artikel 12: Das Recht auf Partizipation
Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Meinung in allen Angelegenheiten und Fragen, die sie betreffen, zu sagen.
Die Meinung der Kinder und Jugendlichen muss nicht nur gehört, sondern auch berücksichtigt werden.Bei den Jugendkongressen und der Kinderkonferenzen bestimmen Kinder und Jugendliche mit.
Sie entscheiden mit:
Was in dieser Stadt passiert.
Wie Salzburg noch kinder- und jugendfreundlicher wird. - Artikel 13: Das Recht auf Information und Meinungsfreiheit
Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich auf die unterschiedlichste Weise Informationen zu beschaffen, diese weiterzugeben und ihre eigene Meinung frei zu äußern.
Die Kinderzeitung „Plaudertasche“ ist ein wichtiges Sprachrohr für Kinder und Jugendliche > https://www.kinderrechte-salzburg.at/kinderzeitung/.
- Artikel 14: Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Projekt „Salzwand“:
Das sind legale Graffitiflächen auf denen junge Menschen ihre Gedanken und Ideen gestalten und künstlerisch umsetzen können. Mittlerweile gibt es ein Dutzend legale Flächen in der ganzen Stadt. - Artikel 15: Das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zusammenzuschließen und gemeinsam für ein Thema einzutreten, das ihnen wichtig ist.
Live im Park oder die Überraschungskonzerte:
Die Stadt Salzburg unterstützt junge Musiker:innen bei ihren Auftritten im öffentlichen Raum. Ob im Volksgarten, der Steinterrasse oder auf anderen spannenden Plätzen. Salzburg rockt! - Artikel 16: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre und der Ehre
Kinder und Jugendliche müssen vor ungesetzlichen, ungerechtfertigten und willkürlichen Eingriffen in ihre Privatsphäre geschützt werden. Das gilt für die reale Welt genauso wie für den virtuellen Raum.
Wir sensibilisieren mit Workshops und in der täglichen Arbeit Kinder und Jugendliche für ihre Privatsphäre. In den Selbstverteidigungskursen des Frauenbüros lernen Mädchen, wie sie sich gut und selbstsicher verteidigen können.
- Artikel 19: Das Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt
Niemand darf Kindern Gewalt antun. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Das Team des Jugendamtes unterstützt Eltern und Kinder bei allen familiären Problemen. Kinder sollen sich zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Personen entwickeln können.
- Artikel 23: Das Recht auf besondere Unterstützung von Kindern mit Behinderung
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das Recht auf besondere Unterstützung, Erziehung und Bildung um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dafür muss der Staat die Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen.
Die Stadt Salzburg unterstützt z.B. den Verein Active. Sie organisieren Freizeitangebote für Jugendliche mit Behinderung:
weil Jugendliche mit Beeinträchtigung wollen nicht nur eigens für sie organisierte Veranstaltungen besuchen, sondern auch Aktivitäten außerhalb des geschützten und oftmals vorgegebenen Rahmens, ohne ihre Eltern oder ohne institutionelle Betreuung, unternehmen.
Und das machen sie in Salzburg auch! - Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf bestmögliche Gesundheit. Dazu gehört auch eine gesunde Ernährung.
Mit Workshops im „Energy-Labor“ (was ist in Energy-Drinks enthalten?) oder der „gesunden Jause“ bzw. „Mittagsküche“ (selbstgekochtes Mittagessen/Jause im Jugendzentrum) ver mitteln wir einfach und unkompliziert den Wert von gesundem Essen.
- Artikel 28: Das Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung. Das gilt für Mädchen ebenso wie für Burschen und nennt sich Chancengleichheit!
„Mini-Salzburg“ ist eine Spielstadt für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren. Sie ist das bildungspolitische Leuchtturmprojekt in Salzburg. Hier können Kinder arbeiten, mitbestimmen, studieren, Theater spielen, heiraten, Radio machen, Sachen erfi nden, Geld verdienen, Firmen gründen, Filme drehen, Kochrezepte ausprobieren, sich die Haare stylen lassen, Cocktails mixen, Internet surfen und jede Menge Spaß haben, wie die Welt der Erwachsenen mit Regierung und Bürgermeister:in, Ämtern, Führerscheinprüfung, Arbeit und Jobsuche, Geldmangel, essen gehen und Zeitung lesen – aber eben doch ein bisschen anders. Veranstaltet wird Mini Salzburg vom Verein Spektrum und vielen Partnerorganisationen.
- Artikel 30: Das Recht auf Schutz von Minderheiten
Alle Kinder haben das Recht, ihre eigene Kultur zu pflegen, sich zu ihrer eigenen Religion zu bekennen und ihre eigene Sprache zu verwenden.
Das Rucksack Projekt hat für viele Kinder im Kindergarten einen Rucksack voller Chancen:
Die Stadtteil-Mütter fördern ihren Spracherwerb, fördern sie in ihrer Mehrsprachigkeit, in ihrer Entwicklung. Besuche in Konzerten und im Museum machen Spaß. Bildungsangebote für die Rucksack-Eltern tragen zu einer gelungenen Integration bei.
Es ist ein Lernen für die Kinder und die Eltern. Uns gelingt mit dem Rucksack-Projekt weit mehr als das Erlernen einer Sprache. Es geht um eine umfassende Integration der Kinder und Eltern, um gelebte Gemeinschaft, um ein positives Miteinander in Vielfalt. - Artikel 31: Das Recht auf Freizeit
Kinder und Jugendliche haben auch ein Recht auf Freizeit, auf Spielen und auf die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Das Jugendförderprojekt STREUSALZ setzt genau hier an. Mobil, gut vernetzt und fl exibel – so sind wir in den Salzburger Stadtteilen unterwegs und für Kinder und Jugendliche im Einsatz. Positive Freizeitgestaltung und Anreize zur Bewegung, gemeinsam spielen, vermitteln und schlichten. Die Palette ist groß und wir sind dabei.
- Artikel 32: Das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Viele Kinder helfen zuhause im Haushalt mit: zum Beispiel räumen sie den Geschirrspüler ein und aus, spielen mit anderen Geschwistern oder bringen den Müll hinaus. Wenn alle zusammenhelfen geht vieles leichter und schneller. Mithilfe ist gut.
Manche Kinder arbeiten ein wenig, um sich ein Taschengeld dazuzuverdienen, z.B. Rasenmähen bei den Nachbarn oder Babysitten. Wichtig ist das Ausmaß der Arbeit. Wichtig ist, dass Kinder nicht alles alleine machen müssen. Wir schützen Kinder vor ausbeuterischer Arbeit, damit Kinder Kinder sein dürfen!