Richtlinien Kunstraum Salzburg

  1. Allgemeines
    Kunstraum Salzburg ist eine Initiative für Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Salzburg und liegt im Aufgabenbereich der MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen und dem Fachbeirat Kunst im öffentlichen Raum (Kunstbeirat). 
    Kunst im öffentlichen Raum thematisiert und reflektiert den öffentlichen Raum, setzt sich mit anderen gewohnten Sichtweisen auseinander und unterstützt die öffentliche Diskussion um seine Nutzung.
    Die Aufgabe von Kunst im öffentlichen Raum ist die Belebung des Stadtraumes mit permanenten oder temporären künstlerischen Projekten. 
    Der öffentliche städtische Raum ist geprägt von gewachsenen Strukturen aus Gebäudekomplexen und Verkehrsflächen und steht permanent im Spannungsfeld unterschiedlicher sich immer wieder veränderten Funktionen und Nutzungen.
    Kunst im öffentlichen Raum setzt sich zum Ziel den Dialog zwischen Kunst im öffentlichen Raum und der Stadt Salzburg zu fördern und zu aktivieren. Räume und Plätze der Stadt sowie ihre sozialen Strukturen sollen durch künstlerische Auseinandersetzung neu betrachtet und belebt werden.
    Um diese Zielsetzung gerecht zu werden, wird der KRS künstlerische Projekte durchführen, Aufträge erteilen, Wettbewerbe und Ausschreibungen ausloben.
    Die nachstehenden Richtlinien bilden den Arbeitsrahmen in dem der KRS die Projekte umsetzen wird.
  2. Grundsätze
    Umgesetzt werden sollen Projekte, die sich auf spezifische künstlerische Art und Weise mit der Identität der Stadt Salzburg und des städtischen Raumes auseinandersetzen und zur Identitätsbildung beitragen. 
    Angestrebt wird eine ausgewogene Gewichtung im gesamten städtischen Raum, alle Projekte sollen frei zugänglich und sichtbar sein. Die Projekte können temporäre oder permanente Kunstprojekte sein.
    Der KRS kann bestimmte Stadträume (Gebäude, Straßen und Plätze) vorschlagen, die für die künstlerische Gestaltung vorgesehen sind.
    Kommerzielle Projekte und Projekte mit Schwerpunkt Kunstmarketing und PR fallen nicht in den inhaltlichen und budgetären Aufgabenbereich des KRS.
  3. Zielsetzung
    Für den KRS gelten folgende Zielsetzungen: 
    - Stärkung und Positionierung der zeitgenössischen Bildenden Kunst im Kulturprofil der Stadt Salzburg.
    - Thematisierung des öffentlichen urbanen Raums als Ort künstlerischer Auseinandersetzung in Bezug auf relevante künstlerische und gesellschaftspolitische Fragestellungen.
    - Stärkere Thematisierung der Stadtteile gegenüber der Altstadt.
    - Ermöglichung temporärer Kunstprojekte.
    - Ermöglichung permanenter Kunstprojekte.
    - Vermittlungs- und Dokumentationsarbeit zum Thema Kunst im öffentlichen Raum in der Stadt Salzburg.
  4. Projektumsetzung 
    Die MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen wird gemeinsam mit dem Kunstbeirat entsprechend den genannten Zielsetzungen und Grundsätzen die Realisierung von Kunstprojekten im öffentlichen Raum (für bestimmte Flächen und Räume im Stadtgebiet von Salzburg) aktiv betreiben und durchführen. Dies kann unter anderem erfolgen durch:
    - Ausschreibungen und Wettbewerbe (offen und geladen)
    - Projektaufträge
    - Einholung von Projektkonzepten
    - Durchführung von Veranstaltungen
    - Kooperationen mit anderen ProjektträgerInnen
    - Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  5. Auswahlverfahren
    Die Entscheidung über Auswahl und Realisierung der einzelnen Kunstprojekte trifft der Kunstbeirat, wobei er ProjektpartnerInnen und weitere ExpertInnen in die Entscheidungsfindung einbeziehen kann.
    Bei der Auswahl für die Umsetzung von eingereichten oder beauftragten Projekten wird der Kunstbeirat folgende Kriterien berücksichtigen:
    a) Projektinhalt - künstlerische Umsetzung des Projektes / Aktualität und Kreativität
    - künstlerische Innovation und Wirkung im Bezug auf den spezifischen Raum
    b) KünstlerIn
    - Biografie
    - Referenzprojekte der KünstlerIn
    c) Umsetzungsqualität
    - Einhaltung der finanziellen Vorgaben
    - Einhaltung des Zeitplanes
    - Gewährleistung der organisatorischen Kompetenz zur Umsetzung
    Die Entscheidung über ausgewählte Projekte von KRS werden den ProjektträgerInnen schriftlich mitgeteilt, eine Begründung für die Entscheidung kann, muss aber nicht ausgefolgt werden.
    Die Einholung der erforderlichen behördlichen und zivilrechtlichen Genehmigungen ist Voraussetzung für die Realisierung der Projekte.
  6. Organisation und finanzielle Abwicklung
    Für die organisatorischen, administrativen und finanziellen Belange der Tätigkeit des KRS ist die Magistratsabteilung 2 - Kultur, Bildung und Wissen zuständig.
  7. Rückzahlung von Projektkosten
    Der/Die ProjektträgerIn ist verpflichtet bereits ausbezahlte finanzielle Mittel rückzuerstatten,
    - wenn die Umsetzung des Projektes nicht den Ausschreibungskriterien entsprechend erfolgt oder
    - wenn im Bezug auf die Ausschreibungskriterien unrichtige Angaben gemacht wurden oder
    - wenn das Projekt aufgrund von eigenem Verschulden nicht realisiert werden kann.
  8. Auftragsbedingungen
    Mit jedem/r KünstlerIn wird ein Werkvertrag abgeschlossen, der die jeweiligen vertraglichen Bedingungen regelt.
  9. Allgemeine Feststellungen 
    Bei temporären Projekten ist dafür Sorge zu tragen, dass sich die jeweiligen ProjektträgerInnen verpflichten, im zeitlich vorgegebenen Rahmen für den Abbau der Projekte zu sorgen.
    Bei permanenten Projekten ist klar zu legen, dass das jeweilige Kunstwerk in das Eigentum der Stadt Salzburg (oder in das Eigentum des/der jeweiligen Liegenschaftseigentümers/in) übergeht. 
  10. Tätigkeitsnachweis
    Ein jährlicher Tätigkeitsbericht mit den Eckdaten zu den jeweiligen Projekten wird dem Kulturausschuss der Stadt Salzburg jeweils im ersten Halbjahr zur Kenntnis gebracht.