Kulturleitbild

Grundsätze und Leitlinien

Entsprechend dem ersten Kulturleitbild 2001 werden in der Aktualisierung 2014 Grundsätze und Leitlinien zu folgenden drei Bereichen neu formuliert bzw. nach Maßgabe der seit 2001 erfolgten Entwicklung der Stadt adaptiert.
Der Bereich Kultur und Qualität aus 2001 fließt in den Punkt 1 ein.

  1. Das zukünftige kulturelle Profil der Stadt
     

    Die Stadt ist zukunftsorientierte Kulturstadt:
    Kunst und Kultur sind Kernkompetenzen der Stadt Salzburg. Die Stadt baut auf dem Bestehenden auf, bewahrt das kulturelle Erbe und ist offen für innovative Entwicklungen im Kunst- und Kulturbereich. Sie steht für Bildung und Wissen als Wegbereiter kultureller Entfaltung. Das Selbstverständnis der Stadt Salzburg als Kulturstadt schließt daher die Positionierung als Bildungs- und Wissensstandort mit ein.
     
    Die Stadt lebt Kultur:
    Kultur und Kunst prägen den Lebens- und Arbeitsraum der gesamten Stadt und bewirken hohe Identifikation der hier wohnenden und arbeitenden Menschen mit der Marke „Kulturstadt Salzburg“.
    Die Stadt steht für zeitgenössisches Kulturschaffen und kulturelles Erbe gleichermaßen.
    Sie stellt sich der konstruktiven kulturellen und künstlerischen Auseinandersetzung mit der Gegenwart und dem kulturellen Erbe.
     
    Die Stadt repräsentiert kulturelle Vielfalt und Interkulturalität:
    Sie bietet die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Kunst- und Kulturproduktion aller Sparten und kreative Schaffensprozesse. Interkultureller und interdisziplinärer Austausch auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene sind Bestandteile des Kulturprofils der Stadt. Im Sinn von gegenseitiger Achtung und Respekt ist es Ziel, alle Bevölkerungsgruppen der Stadt, insbesondere auch die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowie Menschen mit Behinderung, programmatisch, personell und als Publikum in das Kulturgeschehen der Stadt Salzburg einzubinden.
     
    Die Stadt vertritt Internationalität:
    Internationaler Austausch und Kooperation mit kulturellen Einrichtungen, Institutionen und
    Kulturschaffenden sind integrativer Bestandteil des Kulturverständnisses der Stadt.
     
  2. Rollen und Aufgaben von Kulturpolitik und Kulturverwaltung

    Die Kulturpolitik der Stadt Salzburg bekennt sich zur Freiheit von Kunst und Kultur:
    Kulturpolitische Entscheidungen wirken immer steuernd und regulierend auf die Kulturentwicklung einer Stadt. Das Bekenntnis zur politischen Freiheit von Kunst und Kultur ist daher oberstes Prinzip der Kulturpolitik der Stadt.
     
    Die Kulturpolitik bekennt sich zur Kulturstadt Salzburg im Sinne eines bewahrenden Fortschritts:
    Kulturstadt zu sein bedeutet für die Kulturpolitik der Stadt Salzburg, Tradition als Basis anzuerkennen und entsprechend dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) und dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes angemessen zu bewahren sowie finanziell und inhaltlich Raum zu geben für zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen und neue Entwicklungen. Einzigartigkeit und Offenheit bestimmen das Kulturprofil der Stadt.
     
    Die Kulturpolitik bekennt sich zur Vielfalt von Kunst und Kultur:
    Entsprechend dem UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen schafft bzw. fördert die Kulturpolitik der Stadt die notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zum Schutz und zur Förderung der Bewahrung, Entfaltung und Weiterentwicklung der künstlerischen und kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Austauschs auf allen Ebenen.
     
    Die Kulturpolitik bekennt sich zum internationalen Kulturaustausch:

    Die Beteiligung an EU-Förderprogrammen und internationalen Städtenetzwerken wird ebenso angestrebt, wie der bilaterale Austausch mit Städten und Institutionen, die bereit sind, mittel- und längerfristige Austauschprogramme zu entwickeln und zu realisieren.
     
    Die Kulturpolitik fördert den freien Zugang zu Kunst und Kultur für alle:

    Die kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht. Die Kulturpolitik setzt bzw. unterstützt Maßnahmen, die den freien Zugang zu Kunst und Kultur für alle ermöglichen.
    Die Dimensionen Geschlechtergerechtigkeit, ethnische Herkunft, Menschen mit Behinderung, Alter und Jugend finden besondere Beachtung.
     
    Die Kulturpolitik sichert die Rahmenbedingungen für die nicht kommerzielle Kunst- und Kulturproduktion:

    Sie ermöglicht damit auch die Entwicklung und Förderung neuer Themenbereiche und Schwerpunkte. Es gibt ein ausdrückliches Bekenntnis zum künstlerischen Experiment, zur Innovation und zum Wagnis unabhängig von Publikumsquoten.
     
    Die Kulturpolitik der Stadt befürwortet die Kooperation von Kulturinitiativen und Unternehmen der Kreativwirtschaft im Sinne einer Stärkung des Kulturstandorts.

     
    Die Kulturpolitik befürwortet den offenen kommunikativen Prozess aller am Kunst- und Kulturgeschehen der Stadt beteiligten Interessensgruppen zu Qualitätsbewusstsein und Qualitätsentwicklung in Kunst und Kultur.
     
    Kulturpolitik und Kulturverwaltung fördern den Dialog, die Vermittlung und Vernetzung für alle Bereiche in Kunst, Kultur, Bildung und Wissen.
     
    Kulturpolitik und Kulturverwaltung verpflichten sich zur Effizienz, Verlässlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Abwicklung der Fördervergabe.
     
    Die Kulturverwaltung versteht sich als Servicestelle für Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kulturinitiativen/-institutionen, als Vermittlerin sowie als Koordinations- und Schnittstelle zur Kulturpolitik.
     
  3. Finanzierung von Kultur
     
    Die Kulturpolitik verpflichtet sich zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur:

    In Anerkennung des hohen gesellschaftlichen Werts von Kunst und Kultur, bekennt und verpflichtet sich die Stadtpolitik zur Förderung von Einrichtungen, Initiativen und Projekten aus Kunst und Kultur aller Sparten und Bereiche im Rahmen eines angemessenen Kulturbudgets. Fördermodelle, Förderschwerpunkte und Serviceleistungen werden kontinuierlich den aktuellen Erfordernissen angepasst. Auf hohe Planungssicherheit für die Kunst- und Kultureinrichtungen wird ebenso geachtet, wie auf einen entsprechenden Budgetanteil für freie Kulturarbeit. Die Erhaltung und Adaptierung der notwendigen Infrastruktur gemäß den Anforderungen an eine zukunftsorientierte Kulturentwicklung sind Verpflichtung für die Kulturpolitik.
     
    Die Kulturpolitik der Stadt setzt einen Förderschwerpunkt in zeitgenössischer Kunst und Kultur:
    Kulturstadt zu sein und zu bleiben bedeutet, neue Entwicklungen in Kunst und Kultur zu erkennen und zu ermöglichen. In der Förderung wird ein Schwerpunkt auf die zeitgenössische Kunst- und Kulturproduktion in allen Kulturbereichen gelegt. Der sich etablierende Bereich der neuen Medien und der Medienkunst findet dabei ebenso Beachtung, wie spartenübergreifende Vernetzung und Kooperation.

    Die Kulturpolitik der Stadt setzt die erforderlichen Fördermaßnahmen zur Pflege und Erhaltung des kulturellen Erbes, verbunden mit einer dementsprechenden Informations- und Bewusstseinsarbeit:
    Die historische Altstadt von Salzburg ist Welterbestätte der UNESCO. Ein entsprechend verantwortungsvoller Umgang mit dem kulturellen Erbe ist daher eine Verpflichtung im Rahmen der Fördertätigkeit. Sie erstreckt sich auf das materielle und immaterielle Erbe gleichermaßen.

    Die Weiterentwicklung und Vernetzung von Kultur mit Bildung und Wissen sind deklarierte Ziele der Förderpolitik:
    Die im Projekt Wissensstadt Salzburg 6 festgelegten Grundsätze und Kooperationen für Kultur und Bildung sind ausdrücklich Teil des Kulturverständnisses der städtischen Kulturpolitik.

    Eine gendergerechte Förderpraxis wird ebenso verfolgt, wie die Förderung eines Kunst- und Kulturangebots für die unterschiedlichen Generationen und für Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern.
    Förderpolitische Entscheidungen gehen von einem Qualitätsbegriff in Kunst und Kultur aus, der sich an den in Punkt 3.3. des Kulturentwicklungsplans genannten Fördergrundlagen orientiert.