Writer-in-Residence - WIR
H.C. Artmann–Lyrik-Stipendium 2023
In Erinnerung an den österreichischen Dichter H.C. Artmann vergibt die Landeshauptstadt Salzburg in Kooperation mit dem Literaturhaus Salzburg, der Paris Lodron Universität Salzburg und mosaik – Verein zur Förderung neuer Literatur und Kultur im Jahr 2023 das H.C. Artmann/Writer-in-Residence-Stipendium.
H.C. Artmann war nicht nur poetischer Avantgardist und Sprachkünstler mit einem unvergleichlich breiten stilistischen Spektrum und Mitinitiator der „Wiener Gruppe“, sondern auch Übersetzer. Stets hielt er zudem die Verbindung zum literarischen Nachwuchs aufrecht. Als Mitglied des österreichischen Kunstsenats und als langjähriger Förderer der Grazer Autorenversammlung bewies er sich als Mentor für junge österreichische Autor:innen. 1991 wurde H.C. Artmann, der viele Jahre lang in Salzburg lebte, mit dem Literaturpreis des Kulturfonds der Stadt Salzburg ausgezeichnet, seit Mai 2003 ist der Platz vor dem Literaturhaus Salzburg nach ihm benannt.
Das H.C. Artmann/Writer-in-Residence-Programm lädt seit 2008 Autor:innen zu einer Auseinandersetzung mit Artmanns Werk ein und fördert vor allem das eigene Schreiben. Das Programm ermöglicht auch die Vernetzung am Literaturstandort Salzburg. Es ist ausdrücklich erwünscht, z.B. eigene Werke bei einer Lesung der Öffentlichkeit zu präsentieren, sich mit Kolleg:innen, mit Student:innen etc. vor Ort zu treffen und Veranstaltungen im Literaturhaus bei freiem Eintritt zu besuchen.
Ausschreibung Writer-in-Residence 2023
2023 wird ein Lyrik-Stipendium ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die auf eine eigenständige Publikation – nicht zwingend Gedichte – in deutscher Sprache verweisen können, die nicht im Eigenverlag erschienen und nicht älter als fünf Jahre ist.
Stipendiendauer:
- Oktober und November 2023, wobei November der Monat der Residence in der Stadt Salzburg ist.
Stipendienhöhe:
- EUR 2.500 und im November 2023 kostenloser Aufenthalt in der Wohnung Tobias (35 m²).
- Für November 2023: Klimaticket Salzburg für kostenlose Nutzung des öffentlichen Verkehrs im Bundesland Salzburg
- Refundierung der An- und Abreisekosten innerhalb Europas durch das Literaturhaus Salzburg
- Weitere Förderungen für den Aufenthalt müssen vor Antritt der Residency offengelegt werden und können zur Verminderung des Stipendiums führen
Einreichfrist:
- 20.3.2023
Einreichung:
- Der Bewerbung ist beizufügen:
- Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular
- Lebenslauf inkl. Bibliographie und weiterführenden Links
- Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite)
- Zehn unveröffentlichte bzw. veröffentlichte Gedichte, wobei die Publikation der Gedichte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen soll.
- Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur per E-Mail erfolgen können.
- Es werden keine Unterlagen retourniert
- Die Einreichungen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen und bis 20.03.2023 unter folgendem Link hochzuladen: https://cloud.stadt-salzburg.at/s/LydRHRiwnkZageZ Um die Übersichtlichkeit zu gewähren, benennen Sie die Dokumente bitte einheitlich: WIR2023_NAME
Vergabe:
- Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag der Jury (aus Literaturhaus Salzburg, Fachbereich Germanistik der Paris Lodron Universität Salzburg und mosaik – Verein zur Förderung neuer Literatur und Kultur).
- Es werden nur vollständige Bewerbungen bearbeitet. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich benachrichtigt. Es erfolgt keine verbalisierte Begründung der Entscheidung. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Die MA 2 –Kultur, Bildung und Wissen behält sich bei begründeten Fällen oder freien Kapazitäten Nachnominierungen vor.
- Zu- und Absagen erfolgen bis spätestens Ende Mai 2023
Kontakt
Stadt Salzburg, MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen
Mozartplatz 5, Postfach 63
5020 Salzburg
Österreich
kultur.bildung.wissen@stadt-salzburg.at
+43 662 8072 3426
Hinweis zur Verwendung der personenbezogenen Daten:
Der/die Bewerber:in nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Salzburg – bei positiver Entscheidung – den Namen, den Stipendiumszweck, die Art und Höhe des Stipendiums im Internet und in Berichten (z.B.: Kultur-, und Sozialbericht) zum Zwecke der Offenlegung der Verwendung von öffentlichen Geldern veröffentlicht sowie für statistische Zwecke bekannt gibt. Der/die Bewerber:in nimmt weiters zur Kenntnis, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung bekanntgegebenen Daten – bei positiver Entscheidung – zum Zwecke der weiteren Bearbeitung und Verwaltung im Aktenverwaltungssystem und in der internen Adressdatenbank der Stadtgemeinde Salzburg verarbeitet werden und dass aufgrund geltender Rechtsvorschriften für Kontrollzwecke eine Datenweitergabe an das Kontrollamt, den Rechnungshof andere Stadt-, Landes- und Bundesstellen und die Europäische Union erforderlich werden kann.