Heimatrechtsmatriken

Heimatmatrikel
Quelle: Stadtarchiv Salzburg

Mit der Einführung des Provisorischen Heimatrechtes 1849 bzw. des Heimatrechts 1863 machte die Anlage einer Heimatmatrik notwendig. Diese verzeichnet die „heimatberechtigten“ Personen einer Gemeinde.

Ohne Signatur, Heimatrechtsmatriken, 1860–1938, 30 Lm (eingeschränkte Benutzung)