Parklets: Mehr öffentlicher Raum für die Stadt

Einreichung ab sofort möglich
Parklets bereichern den öffentlichen Raum.

Die Ausschreibung der Stadt für Parklets geht in die zweite Runde. Man hat aus den Erfahrungen des Vorjahres gelernt und nicht nur das Fördergeld verdoppelt, sondern auch die erlaubten Bereiche ausgeweitet. So kann diesmal in der Altstadtschutzzone I und II die Errichtung eines Parklets beantragt werden. Eingereicht werden kann ab sofort bis Ende Mai 2024.

Kommunikationsraum auf Parkflächen
Konsumfreie Flächen zum Verweilen sind in jeder Stadt wichtig. Eine relativ einfache und kostengünstige Möglichkeit dafür sind sogenannte Parklets. Diese kleinen, zumeist auf Parkplätzen errichteten Sitzbereiche bestehen aus Elementen wie Sitzflächen, Pflanzen, Fahrradabstellflächen, Beleuchtung oder sonstigen Installationen. Da es kein festes Fundament hat, kann ein Parklet kostengünstig hergestellt und schnell auf- und wieder abgebaut werden. Die Hauptidee dahinter: Die Konstruktionen kommen von Bewohner:innen – für Bewohner:innen.

Altstadtschutz „aufgeweicht“: Mehr Aufenthaltsräume in innerstädtischen Quartieren
Bei der erstmaligen Ausschreibung der Stadt im vergangenen Jahr gingen acht Einreichungen ein, letztlich wurden zwei genehmigt. Das Problem: Die meisten Parklets fielen in die Altstadtschutzzone I oder II. Bislang wurde die Ansicht vertreten, dass in diesen Bereichen die Errichtung von Parklets unzulässig sei, da das Stadtbild und das Stadtgefüge beeinträchtigt würde. Auf Initiative der zuständigen Stadträtin Andrea Brandner wurde in gemeinsamen Gesprächen mit dem für die Gesetzgebung zuständigem Land Salzburg eine Klarstellung getroffen. Als Ergebnis werden die Parklets nicht mehr als Beeinträchtigung für das Stadtbild und -gefüge im Bereich der Altstadtschutzzonen eingestuft. Somit können die mobilen Freiräume nun auch in der rechten und linken Altstadt eingereicht werden. Ausnahmen gibt es natürlich auch hier: z.B. in den Fußgängerzonen, den Stadtbergen und der Salzach-Böschung darf nichts errichtet werden.

Fördergeld verdoppelt und Unterstützung durch die Stadt
Das Fördergeld für Parklet-Erbauer:innen wurde für dieses Jahr von 1.000 auf 2.000 Euro erhöht. 
Die Stadt unterstützt dabei nicht nur bei den Kosten, sondern auch beim Antrag selbst, sowie bei der notwendigen Sondergenehmigung zur verkehrsfremden Nutzung des Parkplatzes.

Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle in der Stadt Salzburg lebenden Menschen, die sich mit Parklets für ein gutes Zusammenleben und mehr Aufenthaltsqualität in Salzburgs Straßen engagieren wollen. Dies sind: Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Stadtteilinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und lokale Kleinunternehmen, aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.

Sie haben Interesse?

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