MA 6/02 Kanal- und Gewässeramt

Die Aufgabenbereiche umfassen Planung und Bau des städtischen Hauptkanales sowie dessen Betriebsführung, die vom städtischen Bauhof (Kanal, Gewässer und Bergputzer) wahrgenommen wird.
Weiters ist das Kanal- und Gewässeramt für die Bereiche Gewässer und Stadtberge, soweit sich die Grundstücke im Eigentum der Stadtgemeinde befinden, zuständig. Pflege, Wartung und Instandhaltung dieser Bereiche werden ebenfalls vom städtischen Bauhof (Kanal, Gewässer und Bergputzer) erledigt.
Als Behörde ist das Kanal- und Gewässeramt für Bewilligungen privater Hauskanalanschlüsse sowie für Kanalkostenvorschreibungen zuständig.

Kanal

  • Öffentlicher Hauptkanal (Planung/Bau/Betrieb)
  • Private Hausanschlüsse, gewerbliche Abwässer
  • Kanalkostenvorschreibung

Gewässer

  • Hochwasserschutz
  • Gewässerregulierung
  • Renaturierung und Restrukturierung von Gewässerabschnitten
  • Instandhaltung öffentlicher Fließgewässer

Stadtberge

  • Bergputzer/Bergskarpierung
  • Felssicherung