Hausordnung Repair Cafe

  • Die Aktivitäten des RepairCafés werden kostenlos von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen vor Ort ausgeführt.
  • Reparaturen werden soweit wie möglich vom Besucher selbst durchgeführt, erforderlichenfalls mit Hilfe der vor Ort ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.
  • Das RepairCafé ist kein kostenloser Reparaturdienstleister. Es geht im RepairCafé um Hilfe zur Selbsthilfe. Der Veranstalter, die Organisator*innen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen können daher nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit für Schäden an Körper, Gesundheit oder Leben, Haftung übernehmen. Für Schäden und Folgeschäden am Eigentum welcher Personen auch immer wird keine Haftung übernommen.
  • Ein freiwilliger Beitrag wird sehr geschätzt.
  • Neue Materialien wie Elektrizitätskabel, Stecker, Sicherungen, neue Knieleder oder Applikationen sind nicht kostenlos und müssen gesondert bezahlt werden.
  • Das Anbieten von kaputten Gegenständen zur Reparatur geschieht auf eigenes Risiko.
  • Die Stadt Salzburg und die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen geben keine Gewährleistung auf die mit ihrer Hilfe durchgeführten Reparaturen und sind nicht dafür haftbar, wenn Gegenstände, die im RepairCafé repariert wurden, zuhause nicht funktionieren.
  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen behalten sich das Recht vor, bestimmte Gegenstände nicht zu reparieren. Sie sind nicht dazu verpflichtet, demontierte Geräte, die nicht repariert werden können, wieder zusammenzusetzen. 
  • Besucher*innen des RepairCafés sind selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung oder Beseitigung von kaputten oder  funktionsuntüchtigen Gegenständen verantwortlich, die nicht repariert werden konnten.
  • Zur Vermeidung langer Wartezeiten wird bei starkem Zulauf höchstens ein Gegenstand je Besucher*in repariert. Für jeden weiteren Gegenstand stellt sich der/die Besucher*in wieder hinten in der Reihe an.
  • Besucher*innen des RepairCafés erklären sich mit der Speicherung der am Reparaturschein erhobenen Daten einverstanden. Die Daten dienen ausschließlich als Nachweis für die durchgeführte oder versuchte Reparatur.
  • Der Reparaturschein wird nach Ablauf von 3 Jahren vernichtet.

Wegwerfen? Denkste!

Die Hausordnung auch zum Download