SIG - Service (AGB, Richtlinien)

AGB-Bau

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Baubereich finden sich einerseits die Bestimmungen über die den Bieter treffenden Pflichten bei der Angebotserstellung und –abgabe, andererseits wird hier die gesamte Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und das Schadenersatzrecht normiert. Die AGB-BAU der SIG sind identisch mit der der Stadt Salzburg. Ergänzend zu der AGB-BAU gelten die aktuellen CAD-Richtlinien und die Vorlage-Zeichnung der Stadt Salzburg. (Verweis dazu in der AGB-BAU unter Pkt. 11.2.1 und 16.7)

Auszug aus den CAD-Richtlinien

1. Raum-ID
Die Raum-ID wird vom internen CAFM-System automatisiert vergeben, kann aber in Absprache mit dem AG in Ausnahmefällen auch für ein externesRaumbuch verwendet werden. Die Codierung erfolgt nur in Absprache mit der AG unter Berücksichtigung der "CAD-Richtlinien der Stadt Salzburg. Der Schlüssel für die Raum-ID setzt sich aus Liegenschaft, Bauteil, Geschoss, Einheit sowie der Raum/Fläche zusammen. Diese kommt bei grösseren Bauteilkomplexen mit Nutzungseinheiten zum Einsatz. (HAUS 1, HAUS 2 + TOP...) -> (000101-00A-101-001-107)

2. Raum-/Leitnummer (Generelle Techn. Raumbuchnummer)
Für eine allgemeine einfache nutzerbedingte Navigation ist eine vereinfachte Raumnummer (Raum-, Leit- oder Historische  Nummer) notwendig (zB. in Schulen, Seniorenheime) Diese Nummerierung erfolgt in Absprache mit dem Nutzer und der AG entsprechend den "CAD-Richtlinien der Stadt Salzburg". Der Schlüssel für die Raum- oder Leitnummer setzt sich aus Raum- und Teilungsnummer zusammen. Hierbei benötigt nicht jeder Raum/Fläche zwangsläufig eine Nummer. Verwendung als vereinfachte Raumbuchnummer, wobei 90X für Lifte und 80X für Stiegenhäuser reserviert sind. Die techn. Raumnummerierung wird unter anderem für die Verortung der Gebäudetechnik benötigt, und muss daher spätestens in der Ausführungsplanung erfolgen.  (zB. EG-101a, EG-801, EG-900).  "Seite 15-17 in den CAD-Richtlinien"

3. Planlieferung an die AG
Die Übergabe-Pläne müssen nach erfolgreichem Abschluß des jeweiligen Auftrages, in einer den CAD-Richtlinien entsprechenden Form und Struktur an die AG übergeben werden. Die Beurteilung der Übergebenen Planqualität erfolgt über eine 10 Punkte Tabelle die weitgehend gleich der Önorm für CAD ist. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein dementsprechender Abzug vom Honorar für die Umarbeitung und Konvertierung der CAD-Daten.

4. CAD-Vorlage
Aktuelle Planungsvorlage für CAD im Format DWT und DWG.

5. Ergänzung "Brandschutz-und Fluchtwegeplanung"
Ergänzend zu den aktuellen CAD-Richtlinien gilt das Beiblatt rl2020

sig-202009