Mittelfristige Finanzplanung

Mit der Mittelfristigen Finanzplanung wird die zukünftige Haushaltsentwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der Stadt für einen Zeitraum von 5 Finanzjahren (Voranschlag und weitere 4 Planjahre) dargestellt (§65a Salzburger Stadtrecht 1966).

Als Steuerungselement der Gebarung hat sie die Aufgaben, den zu erwartenden finanziellen Spielraum zu ermitteln und den politischen Organen eine Grundlage für deren Entscheidungen betreffend der Gemeinde-Entwicklung zur Verfügung zu stellen.

Gemäß Anlage 5b der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 wird die Mittelfristige Finanzplanung mittels Querschnitte dargestellt, welche in 4 Salden zusammengefasst werden und letztlich der Ermittlung des Finanzierungssaldos („vorläufiges Maastricht-Ergebnis“) dienen.

Aufgrund Artikel 15 des Österreichischen Stabilitätspaktes (ÖStP 2012) ist die Stadt auch verpflichtet, eine mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung sicherzustellen und einen mittelfristigen Haushaltsrahmen entsprechend unionsrechtlicher Regelungen festzulegen. Darüber ist jährlich an das Landeskoordinationskomitee zu berichten.