Quelle: Johannes Killer

Stadtrechnungshof

Stadtrechnungshof
Adresse: Kranzlmarkt 1, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 2321
E-Mail: stadtrechnungshof@stadt-salzburg.at
Alexander Niedermoser LLM.oec.
Stadtrechnungshofdirektor

Der Stadtrechnungshof ist die unabhängige oberste Finanzkontrolle der Stadt. Wichtigstes Ziel des Stadtrechnungshofes ist der bestmögliche Einsatz der öffentlichen Mittel. Der Stadtrechnungshof überprüft, ob die eingesetzten Ressourcen rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, verwendet wurden.
Das Salzburger Stadtrecht legt fest, dass der Stadtrechnungshof in Ausübung seiner Kontrollaufgaben an keine Weisungen gebunden ist.
Eine Kontrolle entfaltet nur insofern Wirkungen, als ihre Feststellungen ernst genommen und die Empfehlungen umgesetzt werden. Dies ist die Aufgabe der gemeinderätlichen Organe und der geprüften Einrichtungen.

Unabhängige oberste Finanzkontrolle der Stadt
Seinen – im Stadtrecht verankerten – Auftrag erfüllt der Stadtrechnungshof gegenüber dem Gemeinderat.
Der Stadtrechnungshof überprüft ausgehend von den gesetzlichen Vorgaben die Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Stadtverwaltung und der wirtschaftlichen Betriebe, um – als Prüfer und Berater – durch überzeugende Empfehlungen Verbesserungen zu erreichen bzw. Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Stadtrechnungshof ist erfolgreich, wenn die überprüften Stellen und der Gemeinderat seine Feststellungen und Empfehlungen annehmen und Verbesserungen durchführen.
Gebarungsprüfung

  • Dem Stadtrechnungshof obliegt die Prüfung der Gebarung der Stadt in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sowie des Amtssachaufwandes in den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches.
  • Außer dieser Gebarungskontrolle des Magistrates einschließlich der städtischen Unternehmungen unterliegen der Prüfung durch den Stadtrechnungshof auch jene Unternehmungen, an welchen die Stadt mit mindestens 25 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist, sowie sonstige Einrichtungen, die von der Stadt finanziert oder gefördert werden, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Einrichtung mit der Kontrolle einverstanden ist.

Gutachten
Darüber hinaus kann der Stadtrechnungshof im Einzelfall mit der Erstattung von Gutachten in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung beauftragt werden.

Umfang der Prüfungen
Die Prüfungen haben sich auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften sowie auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.

Als wichtigstes Ziel strebt der Stadtrechnungshof den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.
Er überprüft, ob die öffentlichen Mittel rechtmäßig sowie sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung aufgebracht und verwendet werden.
Auf diese Weise erfüllt er den gesetzlichen Auftrag zur Optimierung der Einnahmen und Ausgaben.
Er ist dabei – wenn nicht gesetzlich anders bestimmt – an keinerlei Weisungen der Organe der Stadt oder des Magistratsdirektors gebunden.