Tierhaltung
Themenübersicht
Formulare Tierhaltung
- Hunde - Registrierung - An- und Abmeldung - HundesteuerEin Hund muss gechipt und registriert werden und ab Beginn der Haltung angemeldet und bei der Endigung auch wieder abgemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt dabei gleichzeitig.
- HundesteuerersatzmarkeHundesteuermarken für angemeldete Hunde helfen um verlorene Hunde wieder zu finden. Bei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- Tierhaltung im Rahmen einer gewerblichen TätigkeitDie Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblicher Tätigkeiten ist Bewilligungspflichtig.
- Tierhaltung als Mitwirkung bei VeranstaltungenDie Haltung und Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen ist Bewilligungspflichtig.
- TiertransportunternehmergenehmigungTransportunternehmen müssen bestimmte Anforderungen für eine Zulassung erfüllen. Diese Zulassungen gelten für höchstens fünf Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung. Danach bedarf es einer Neu-Zulassung
- WildtierhaltungDie Haltung aller Tiere - heimisch oder exotisch - außer den Haus- und Heimtieren, ist anzeigepflichtig bzw. bewilligungspflichtig.
Zur Haltung von Katzen
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.
Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.
Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
Räume, in denen Katzen gehalten werden, sind sauber zu halten.
EU-Heimtierausweis
Mit einem EU-Heimtierausweis mit Tollwutimpfung ist die Mitnahme von Hund und Katze innerhalb der meisten EU-Länder und bestimmten Drittländern problemlos möglich.
Bestätigungen sowie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises können von jedem privatem Praktischen Tierarzt vorgenommen werden.
Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist der, für den Wohnsitz des Tierhalters zuständigen Amtstierarzt, zuständig.
Zu diesem Zweck kommen Sie mit Ihrem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, ins zuständige Veterinäramt.
ACHTUNG: In manchen EU-Mitgliedstaaten gibt es zusätzliche Vorschriften zur Zecken- und Bandwurmbehandlung.