Tierhaltung
Themenübersicht
Formulare Tierhaltung
- Hunde - An- und Abmeldung - HundesteuerEin über zwölf Wochen alter Hund muss innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung angemeldet werden. Die An- und Abmeldung zur Hundesteuer erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung- oder Abmeldung des...
- HundesteuerersatzmarkeBei Verlust der Hundesteuermarke kann eine Ersatzmarke beantragt werden.
- Tierhaltung im Rahmen eine gewerblichen TätigkeitDie Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblicher Tätigkeiten ist Bewilligungspflichtig.
- Tierhaltung als Mitwirkung bei VeranstaltungenDie Haltung und Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen ist Bewilligungspflichtig.
- TiertransportunternehmergenehmigungDas Wohlbefinden von Tieren beim Transport hängt in erster Linie von der alltäglichen Vorgehensweise der Transportunternehmer ab.
- WildtierhaltungDie Haltung aller Tiere - heimisch oder exotisch - außer den Haus- und Heimtieren, ist anzeigepflichtig bzw. bewilligungspflichtig.
Zur Haltung von Katzen
Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, müssen sie von einer Tierärztin/einem Tierarzt kastriert werden.
Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.
Die Anbindehaltung von Katzen ist auch kurzfristig nicht erlaubt.
Räume, in denen Katzen gehalten werden, sind sauber zu halten.
EU-Heimtierausweis

Mit einem EU-Heimtierausweis mit Tollwutimpfung ist die Mitnahme von Hund und Katze innerhalb der meisten EU-Länder und bestimmten Drittländern problemlos möglich.
Bestätigungen sowie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises können von jedem privatem Praktischen Tierarzt vorgenommen werden.
Für die Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist der, für den Wohnsitz des Tierhalters zuständigen Amtstierarzt, zuständig.
Zu diesem Zweck kommen Sie mit Ihrem Tier und einem internationalen Impfpass, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist, ins zuständige Veterinäramt.
ACHTUNG: In manchen EU-Mitgliedstaaten gibt es zusätzliche Vorschriften zur Zecken- und Bandwurmbehandlung.