Zivildienst

Zivildienst ist ein Wehr-Ersatzdienst

Das Recht, Zivildienst zu leisten hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt neun Monate.

Zuständigkeit

Im Bereich des Zivildienstes ist der Magistrat Salzurg als Bezirksverwaltungsbehörden zuständig für:

  • die Prüfung von Krankenständen und Diensttauglichkeit Zivildienstpflichtiger (Amtsarztuntersuchungen),
  • die Unterstützung des Landeshauptmannes bei der Überwachung und
  • Verwaltungsstrafverfahren wegen Anzeigen nach dem Zivildienstgesetz.

Einrichtungen für Zivildiener

  • Krankenanstalten
  • Rettungswesen
  • sozialer Bereich
  • Behindertenhilfe
  • Sozialhilfe in der Landwirtschaft
  • Seniorenbetreuung
  • Krankenbetreuung (außerhalb von Krankenanstalten)
  • Gesundheitsvorsorge
  • Betreuung von Drogenabhängigen
  • Justizanstalten
  • Integration oder Beratung in Fremdenangelegenheiten; Betreuung von Vertriebenen, Asylwerbern, Flüchtlingen, Menschen in Schubhaft
  • Katastrophenhilfe und Zivilschutz
  • Tätigkeiten im Rahmen der zivilen Landesverteidigung
  • Vorsorge für die öffentliche Sicherheit und Sicherheit im Straßenverkehr
  • Inländische Gedenkstätten, insbesondere für Opfer des Nationalsozialismus
  • Umweltschutz
  • Jugendarbeit
  • Kinderbetreuung