Alarmanlagenförderung
Die Stadt Salzburg leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und fördert ab sofort den Einbau von Alarmanlagen - speziell InhaberInnen von Kleingewerbe-Geschäftslokalen - in denen oft nur eine Person anwesend ist.
Gefördert wird der Einbau von kompakten, modular erweiterbaren Alarmanlagen, die über Telefonleitung bzw. einem GSM-Modul mit der Polizei bzw. einem Wachdienst mit permanent besetzter Notruf-Zentrale verbunden sind und sollen zumindest über einen Panik- bzw. Überfalltaster oder Fußkontaktschiene sowie über einen Bewegungsmelder als Einbruchsalarm verfügen.
Die Wirtschaftsförderung ersetzt bis zu einem Drittel der Kosten, maximal 300 Euro.
Benötigte Dokumente
- Vertrag für die Alarmanlage
- Rechnung der Alarmanlage
- eigenhändig unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und den Förderungsbedingungen
De-minimis-Förderungen:
im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel von nicht mehr als 200.000Euro (bei Unternehmen des Straßentransportsektors max. 100.000Euro) innerhalb von 3 Steuerjahren in Anspruch genommen werden.
Formulare
- Alarmanlagenförderung beantragenMit diesem Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg können Sie um die Förderung einer Alarmanlage ansuchen.
- Erklärung zu Datenschutz und Förderungsbedingungen der WirtschaftsförderungBitte dieses pdf-Formular ausdrucken, ausfüllen, unterfertigen, einscannen und dem Förderungsantrag anhängen.