Pressegespräch: Salzburgs Runder Tisch Menschenrechte stellt sich vor
Unterlagen zur Pressekonferenz Runder Tisch Menschenrechte, 22. März 2012, Schloss Mirabell
Ablauf / ReferentInnen
1. Josef Mautner: Vorstellrunde: Name, Funktion und Bezug zur Mitwirkung im RTMR, Selbstverständnis und Aufgaben des RTM
2. Fatma Özdemir: Plakatkampagne
3. Ursula Liebing: Clearingstelle Antidiskriminierung
4. Daiva Döring: Magistratsinterne Maßnahmen
5. Reinhard Klaushofer: Position des RTM zum Bettelverbot
1. Der Runde Tisch Menschenrechte stellt sich vor
Mit der Angelobung der Mitglieder durch den Bürgermeister am 8. Juli 2011 nahm der Runde Tisch Menschenrechte seine Arbeit auf. Er besteht aus 13 ExpertInnen aus den verschiedenen Bereichen – Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis – und ist eine eigenständige und unabhängige Einrichtung für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt Salzburg. Das ExpertInnengremium ist grundsätzlich für die Beobachtung der Menschenrechtssituation, Beratung der Politik und Verwaltung sowie Evaluierung der Umsetzung der Charta in der Stadt zuständig. Die ExpertInnen werden ca. vier- bis sechsmal im Jahr tagen und Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit zur aktuellen Menschenrechtssituation machen. Außerdem ist das Gremium für die Erstattung von Vorschlägen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Evaluierung der Umsetzung der Maßnahmen zuständig.
Der Runde Tisch orientiert sich in seiner Arbeit an den konkreten Selbstverpflichtungen der „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ und nicht an bestimmten Interessen von NGOs oder politischen Einflüssen. Er ist damit eine unabhängige Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, wo Menschen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern und mit verschiedenen fachlichen Kompetenzen regelmäßig zusammenarbeiten, um die Menschenrechtssituation vor allem für die ´verletzlichsten Bevölkerungsgruppen` in der Stadt zu verbessern.
Dazu Josef Mautner, Geschäftsführer der Katholischen Aktion, den die Mitglieder des Runden Tisches zum Vorsitzenden gewählt haben: „Auf dem Hintergrund meiner persönlichen Erfahrung von zwölf Jahren Menschenrechtsarbeit in Salzburg stelle ich fest: Der Runde Tisch ist ein echter Gewinn für die Stadt und ein spürbarer qualitativer Fortschritt in der kommunalen Menschenrechtsarbeit. Ich möchte nur drei von mehreren Gründen dafür nennen:
1. Die besonders „verletzlichen“ Bevölkerungsgruppen in Salzburg, also Menschen, die von sozialer Ausgrenzung oder von Diskriminierungen bedroht sind, haben auch eine offizielle Institution in der Stadt, die für die Verbesserung ihrer Situation eintritt, mit einem direkten Zugang zu Politik und Stadtverwaltung.
2. Menschenrechte werden von uns in Zukunft immer wieder ganz konkret und lebensnahe zum Thema gemacht. Das Spektrum unserer Aktivitäten reicht von der Vermittlung der Wichtigkeit der Menschenrechte im Lebens- und Arbeitsalltag (Beispiele sind ein respektvoller Umgang der BehördenvertreterInnen mit KundInnen oder die Vermittlung der Informationen der öffentlichen Verwaltung) bis zum Eintreten für die Verbesserung besonders prekärer Situationen wie z.B. der bettelnden Menschen. Und wir werden permanent auf Verbesserungen der Menschenrechtssituation in der Stadt drängen.
3. Die Stadtpolitik hat eine Gruppe von hoch qualifizierten ExpertInnen aus den Bereichen der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und aus weiteren Fachkreisen als Ansprechpartner für Menschenrechtsfragen zur Verfügung, die eine Brücke von der Verwaltung zur Zivilgesellschaft, zur Wissenschaft und zu den betroffenen Menschen hin bilden. Somit hat die Stadtverwaltung und -politik mit dem Runden Tisch auch ein großes Potential für die Verbesserungen der Dienstleistungen der Stadt und Stärkung der KundInnennähe - also eine echte Chance für mehr BürgerInnennähe!“
Seine Stellvertreterin ist die städtische Integrationsbeauftragte Daiva Döring, die auch für die Koordination des Gremiums zuständig ist. Inhaltlich wird die Arbeit durch die Steuerungsgruppe koordiniert, die jeweils zur Hälfte aus ExpertInnen der Verwaltung und der anderen Bereiche zusammengesetzt ist. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden Arbeitsgruppen gebildet. Das durch den Runden Tisch ausgearbeitete Arbeitsprogramm sowie die in den Arbeitsgruppen bis ins Detail konkretisierten, umsetzungsreifen Projekte wurden der Öffentlichkeit schon präsentiert und waren die Grundlage für den Amtsbericht, der am 20. Februar 2012 im Stadtsenat beschlossen wurde.
Weitere Mitglieder des Runden Tisches Menschenrechte:
• Robert Buggler, Salzburger Armutskonferenz
• Philip Czech, Österreichisches Institut für Menschenrechte
• Adolf Gusner, Sozialmanagement der Stadt
• Reinhard Klaushofer, Universität Salzburg
• Ursula Liebing, Plattform für Menschenrechte, Mitglied der Steuerungsgruppe
• Teresa Lugstein, Selbsthilfegruppe „Überlebt“, Mädchenbeauftragte des Landes
• Fatma Özdemir, Rechtsanwältin, Mitglied der Steuerungsgruppe
• Ursula Sargant-Riener, Koordinatorin der städtischen BewohnerService-Stellen, Mitglied Steuerungsgruppe
• Dagmar Stranzinger, Frauen- und Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt, Mitglied der Steuerungsgruppe
• Christian Treweller, Soziale Initiative Salzburg
• Ljiljana Zlatojevic, Verein Frauentreffpunkt
2. Plakatkampagne
Das erste deutlich sichtbare Signal in der breiten Öffentlichkeit setzt der Runde Tisch mit einer Plakatkampagne, die für das Thema „Menschenrechte in der Stadt“ sensibilisieren soll.
Die zentrale Botschaft der Kampagne:
DU HAST MENSCHENRECHTE, d.h. die Menschenrechte und deren Verletzung sind HIER in der Stadt Salzburg ein wichtiges Thema für jede Person. Jede/r Einzelne ist davon betroffen – entweder indem sie oder er Menschenrechtsverletzungen erfährt, oder weil jede/r Einzelne im eigenen Umfeld für die Achtung von Menschenrechten verantwortlich ist. Es geht um die ganz persönliche konkrete Alltagserfahrung und Verantwortlichkeit.
Die Zielsetzung der Kampagne:
Einer breiten Öffentlichkeit sollte dadurch bewusst werden, dass es auch in der Stadt Salzburg Menschenrechtsverletzungen und Zugangsbeschränkungen zu Grundrechten gibt. Die Kampagne will vor Augen führen, dass Menschenrechte im Alltagsleben ganz konkrete Bedeutung haben, dass die/der Einzelne Subjekt und Bezugsgröße für die Menschenrechte ist. „Menschenrechte – die betreffen mich, in meinem Leben, hier und jetzt!“
Mit der Gestaltung der Kampagne wurde das Salzburger Kreativbüro jennycolombo.com beauftragt. In vier Sujets wird Salzburg als „Menschenrechte-Zone“ symbolisch markiert. Die Fragen „Wirst du hier gesehen?“, „Wirst du hier geachtet?“, „Wirst du hier gefördert?“ und „Wirst du hier geschützt?“ sprechen sowohl die BetrachterInnen als auch das Menschenrecht selbst an: So wie abstrakt das Menschenrecht behandelt wird, so wird konkret auch mit Menschen umgegangen. Die dargestellten Schauplätze stehen symbolhaft für Menschen, die – mitten in unserem Alltag – oft ausweglos („Bahnhof“), obdachlos („Kapuzinerberg“), heimatlos („Polizeidirektion, Schubhaft“) oder als BewohnerInnen der Stadt Salzburg mit sonstigen Konfliktsituationen konfrontiert sind („Salzburg").
Die Kampagne wird ihre Botschaft mit Unterstützung der Stadt Salzburg und der Firma Progress-Werbung in Form von Plakaten und FreeCards in der gesamten Stadt, über Salzburger Schulen, NGOs, Vereine und Beratungseinrichtungen, mit denen der RTM in Kontakt ist, hinaustragen. Die Website rundertisch-menschenrechte.at informiert über Hintergründe und bietet wertvolle Zusatzinformationen.
3. Clearingstelle Antidiskriminierung
Menschen mit Beeinträchtigungen sind im Alltag häufig Ungleichbehandlungen ausgesetzt, zugewanderte Menschen werden in Österreich häufiger als früher und in höherem Ausmaß als in anderen europäischen Ländern mit Fremdenfeindlichkeit und Rassismus konfrontiert. Und oft werden Menschen mehrfachdiskriminiert, also gleichzeitig zum Beispiel wegen ihres Alters und Geschlechts, ihrer Sprache, Religion und Herkunft. Das Dunkelfeld im Bereich der Diskriminierung ist sehr hoch, und Diskriminierung trifft oft Menschen in existenziellen Notsituationen oder Abhängigkeitssituationen. Häufig fehlt es Betroffenen an persönlichen Ressourcen, um sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen.
Diskriminierungen sind Menschenrechtsverletzungen, die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus eine zentrale menschenrechtliche Verpflichtung. Der Runde Tisch hat daher die Antidiskriminierungsarbeit als einen vorrangigen Arbeitsschwerpunkt gewählt.
Es gibt bislang in der Stadt Salzburg keine zentrale und niederschwellige Erstanlaufstelle, an die sich Diskriminierungsbetroffene wenden können. Die bestehenden Salzburger Stellen sind in Verwaltungseinrichtungen angesiedelt, aus Sicht vieler Betroffener also eher „hochschwellig“. Zudem haben diese Stellen einen sehr eingegrenzten Zuständigkeitsbereich, der sich nach den engen Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes richtet, das bestimmte Bereiche, in denen Diskriminierungen stattfinden können, gar nicht abdeckt.
Der Runde Tisch hat deshalb die Errichtung einer niederschwelligen Erstanlaufstelle für Diskriminierungsbetroffene vorgeschlagen, die Betroffenen juristische und sozialarbeiterische Unterstützung und Begleitung anbietet. Im Auftrag des Magistrats Salzburg wird die Erstanlaufstelle Clearing und Beratung an verschiedenen Standorten in der Stadt Salzburg anbieten, in Vernetzung mit anderen Beratungseinrichtungen und in enger Anbindung und Zusammenarbeit mit dem BeauftragtenCenter im Magistrat. Zurzeit wird die Pilotphase vorbereitet, die Erstanlaufstelle soll sobald als möglich mit der Arbeit beginnen - ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem besseren Schutz vor Diskriminierung.
4. Magistratsinterne Maßnahmen
Die Stadtverwaltung Salzburg sieht sich als starkes Dienstleistungsunternehmen und arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich kundInnenorientiert. Auf dieser guten Basis bietet nun die „Menschenrechtsstadt Salzburg“ eine zusätzliche Entwicklung in Richtung noch mehr BürgerInnennähe.
Verwaltungsintern sind zahlreiche Maßnahmen geplant. Dabei geht es sowohl um die Stärkung des Bewusstseins über die Menschenrechte als auch um die Sicherstellung verständlicher Information für die BürgerInnen im Sinne des Ausbaus der Barrierefreiheit. Barrieren können unterschiedlicher Natur sein. Die Frage ist: können jüngere und ältere Personen, solche mit und ohne Behinderung, Menschen mit oder ohne Kinder, ärmere oder wohlhabende BürgerInnen und solche, die gut oder weniger gut Deutsch sprechen, gleichermaßen die Angebote der Stadtverwaltung nutzen? Hierzu soll in Zusammenarbeit mit ExpertInnen der Zivilgesellschaft ein Kriterienkatalog zur barrierefreien Gestaltung von Informationen der Stadtverwaltung erstellt werden. In einigen ausgesuchten Bereichen sollen Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Informationen überprüft und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden.
"Als Erstes werden wir Workshops in Ämtern und Dienststellen anbieten, um über respektvolles Miteinander zu sprechen. Denn ein gutes Arbeitsklima im Team ist die beste Voraussetzung für einen respektvollen Umgang mit den KundInnen.", sagt die Integrationsbeauftragte Daiva Döring, die auch stellvertretende Vorsitzende des RTM ist. „Jedenfalls brauchen wir die intensive Zusammenarbeit mit den KollegInnen in den einzelnen Magistratsabteilungen, denn nur sie wissen, wo Verbesserungen möglich sind. In diesem Sinn haben die MitarbeiterInnen der Verwaltung eine ganz wesentliche Rolle, was die Umsetzung der Menschenrechte und Gleichbehandlung der BürgerInnen betrifft.“
"Langfristiges Ziel ist die Verankerung der Menschenrechtsbildung im Grundkurs der Verwaltungsakademie. Denn alle diese Vorhaben zur Achtung und Stärkung der Menschenrechte tragen dazu bei, die KundInnenorientierung der Verwaltung weiter zu entwickeln und dadurch die Dienstleistungen der Stadt allen BürgerInnen leichter zugänglich zu machen“, stellt Daiva Döring die Vorhaben der magistratsinternen Arbeitsgruppe dar.
5. Position des Runden Tisches zum Bettelverbot in Salzburg
Rechtliche Aspekte
• Rechtlich ist Betteln im Bundesland Salzburg nach § 29 Landessicherheitsgesetz ausnahmslos verboten. Salzburg verfügt damit gemeinsam mit Tirol über das strengste nur denkbare Reglement für bettelnde Menschen österreichweit. In anderen Bundesländern ist Betteln – mit mehr oder weniger restriktiven Einschränkungen – erlaubt.
• Aus einer menschen- bzw. grundrechtlichen Perspektive widerspricht ein solch absolutes Verbot dem Recht auf Privatleben, der Meinungsäußerungsfreiheit und der Erwerbsfreiheit.
• Da Bettelverbote der Kriminalitätsbekämpfung dienen und es sich dabei um eine allgemeine, österreichweite Problematik handelt, ist die Gesetzgebungskompetenz der Länder zweifelhaft (keine Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei).
• Ein entsprechendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Salzburger Bettelverbot wird in diesem Jahr erwartet.
Betteln als Thema der öffentlich-politischen Diskussion
• Offizielle und gesetzliche Vorgehensweise gegen BettlerInnen sind seit der frühen Neuzeit Anlass für weitreichende und intensiv geführte öffentliche und politische Diskussionen und Auseinandersetzungen. Die Frage des Umgangs mit BettlerInnen ist im historischen Rückblick nicht zu trennen von der allgemeinen Armutsentwicklung bzw. Armutspolitik. Die Diskussion steht dabei seit Jahrhunderten im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Restriktion, wobei letztere die entscheidende Komponente darstellt(e), nicht zuletzt im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Entwicklung in Österreich.
• Die wesentlichen Argumente sind ebenfalls stabile Konstanten und haben sich im Laufe der Jahrhunderte nur der Form nach geändert. Im Grunde geht es bei der Verschärfung von Bettelbestimmungen nicht um die soziale Bekämpfung der Armut, sondern vielmehr um das Verdrängen von Erscheinungsformen sichtbarer Armut, nicht selten gepaart mit fremdenfeindlichen / antiziganistischen Tendenzen.
• Das Bettelverbot ist keine nachhaltige Lösung des Problems. Die häufig zu beobachtende Kriminalisierung des Bettelns (organisierte Banden, erzwungenes Betteln etc.) verdrängt lediglich die tiefer liegende Problematik und schafft ein undifferenziertes öffentliches Bild.
• Die öffentliche Wahrnehmung und Diskussion ist oft unreflektiert und oberflächlich; empirische Erkenntnisse werden kaum wahrgenommen, „Wahrheiten über BettlerInnen“ nicht mehr hinterfragt und ständig weiterverbreitet.
• Darüber hinaus ist die grundsätzliche Verortung eines im Wesentlichen sozialen Problems in einem „Sicherheitsgesetz“ abzulehnen, nicht zuletzt, da mit dieser Vorgehensweise soziale Themen pauschal „kriminalisiert“ werden. Soziale Probleme können und sollen ausschließlich durch die Sozialgesetzgebung bzw. durch konkrete Sozialpolitik gelöst werden.
Fakten zum Betteln versus Mythenbildung
Empirische Erkenntnisse zum Betteln bzw. zu BettlerInnen (aktuell Studien der Uni Graz bzw. Wien) zeigen, dass die verwendeten Vorwürfe (Kriminalisierung etc.) kaum nachweisbar sind. Auch seitens der Exekutive (z.B. in Graz) gibt es keine schlagkräftigen Beweise für die ständig erhobenen Vorwürfe. Zum Großteil handelt es sich um lange tradierte und kaum mehr hinterfragte „Mythen“, wie in den Studien nachgewiesen und an folgenden drei Beispielen dargestellt wird:
• „Organisierte Banden“: Im Wesentlichen handelt es sich um bettelnde Familienverbände bzw. Bekanntenkreise, die „organisiert“ nach Österreich reisen und auch „organisiert“ betteln. Die sogenannten „Hintermänner“, die das Geld entgegennehmen, sind in der Regel Angehörige, die das Erbettelte in „Sicherheit“ bringen. Das ist richtig, nur bleiben die öffentlichen Schlussfolgerungen auf halbem Wege stehen, denn es fehlt die Einbeziehung des sozialen Aspekts. Studien zeigen, dass Betteln die Lebenssituation der betreffenden Personen real verbessert.
• „Bei uns braucht niemand zu betteln, wir haben ausreichend soziale Einrichtungen“: Zum Einen entspricht das nicht den realen Rahmenbedingungen, Betroffene haben teilweise anderen Bedarf als von sozialen Einrichtungen angeboten. Zum Zweiten sind lokale Angebote für ausländische BettlerInnen teilweise nicht zugänglich, und zum Dritten kommen BettlerInnen, um Geld für das Leben zu Hause zu erbetteln, und nicht, um von einer NGO versorgt zu werden. Die Betroffenen wollen in der Regel autonom sein/bleiben und für sich selbst sorgen.
• „Damit unterstützt man auch Menschenhändler“. Es ist nicht auszuschließen, dass Bettelei nicht auch missbraucht wird und manchmal auch am Rande der Kriminalität angesiedelt ist, wenngleich die Erfahrungen dazu äußerst gering sind. Nur: Für solche „Fälle“ sind ausreichende gesetzliche Strafbestimmungen (Menschenhandel, Kindesmissbrauch) vorhanden, dazu braucht es keine Einschränkung des Bettelns. Noch viel mehr: Bettelverbote greifen zu kurz und sind ungeeignet, die kriminelle Dimension des Bettelns zu bekämpfen.
Wir fordern
• die Abschaffung des Bettelverbotes in Salzburg;
• ein Ende der Kriminalisierung von bettelnden Menschen und einen differenzierten Umgang mit dem Thema Betteln;
• dass das Thema Betteln unter dem Aspekt von Armut und sozialer Ausgrenzung sachlich diskutiert wird. Die Ursachen von Armut müssen bekämpft werden, nicht die Armen!
• einen solidarischen und respektvollen Umgang mit bettelnden Menschen und Zivilcourage bei beobachteten Übergriffen;
• das Bekenntnis dazu, dass der öffentliche Raum für alle Menschen gleich zugänglich ist;
• dass die Stadt Salzburg als „Menschenrechtsstadt“ einen offenen und an Grundrechten orientierten Zugang zum Thema Betteln verfolgt.
Kontaktadressen:
Vorsitz des Runden Tisches Menschenrechte:
Josef Mautner, Katholische Aktion
Tel. 0676/874 675 55
Koordination und stellvertretender Vorsitz:
Daiva Döring, Integrationsbeauftragte der Stadt Salzburg
Tel. 0662/8072-2296 oder 0664/8072 1 2296
office@rundertisch-menschenrechte.at
www.rundertisch-menschenrechte.at
Gabriele Strobl-Schilcher