Eintragung einer Glaubensgemeinschaft im Lokalen Melderegister

In diesem Behördenverfahren können Sie Ihre Glaubensgemeinschaft oder Religionsgesellschaft im Melderegister der Stadt Salzburg eintragen lassen. Die Eintragung kann auch nachträglich nach der Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes erfolgen. Es können damit auch Änderungen von bereits eingetragenen Bekenntnissen vorgenommen werden.

Voraussetzungen

Antragsteller*innen sind Einwohner der Stadt Salzburg. Das bedeutet, sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Salzburg gemeldet.

Benötigte Unterlagen

Bei österreichischen Staatsbürgern reicht die Angabe der Reisepassnummer oder das Hochladen eines gescannten oder fotografierten amtlichen Lichtbildausweises.

Nicht-Österreicher müssen ein eingescanntes oder fotografiertes ausländisches Reisedokument hochladen. Das hochgeladene Dokument muss leserlich sein und das Lichtbild beinhalten.

Kosten

Die Eintragung eines Glaubensbekenntnisses zu einer in Österreich anerkannten Religionsgesellschaft oder Kirche ist kostenlos.

Hinweis

Für den Eintrag sind keine weiteren Nachweise oder Urkunden (z.B. Taufschein, Beitrittsurkunde) notwendig.