Erdbestattung
Auswahl, Erwerb und Arten von Gräbern

Jeder Leichnam ist zu bestatten, entweder in einer Erd- oder in einer Feuerbestattung.
Welche Bestattungsform durchgeführt wird, hängt von der Entscheidung des Verstorbenen ab, die er zu Lebzeiten getroffen hat (schriftliche Verfügung), bzw. von der Entscheidung der Angehörigen nach dem Ableben.
Steht der betreffende Friedhof fest, wird gemeinsam mit den Hinterbliebenen in der Friedhofsverwaltung vor Ort eine Grabstelle ausgesucht.
Die endgültige Zuteilung der Grabstelle an den/die Auftraggeber*in erfolgt durch einen Bescheid.
Die anfallende Grabstellengebühr gemäß Friedhofsgebührenordnung wird über das Bestattungsunternehmen verrechnet.
Grab für die Erdbestattung

Die Übergabe des Leichnams an die Erde erfolgt in einem Sarg.
Auf den städtischen Friedhöfen stehen Einzelgräber, Familiengräber, Grüfte und Arkadenplätze zur Verfügung.
Ferner können historische Grabanlagen kostengünstig übernommen werden.
Bei Bedarf kümmern sich Gärtnereien um die Pflege und Instandhaltung der Gräber.
Die 'Aussegnungshalle' ist die Halle mit dem Glockenturm am Kommunalfriedhof und für Trauerfeiern bei Erdbestattungen vorgesehen.
Erhaltungsgräber

Auf den städtischen Friedhöfen gibt es historisch oder künstlerisch erhaltungswürdige Gräber, diese sind im Eigentum der Stadt Salzburg. Auf Ansuchen bei der Friedhofsverwaltung werden diese „Erhaltungsgräber“ an Interessierte vergeben.
Jeder, der eine Patenschaft übernimmt, trägt dazu bei, dass der gesamte Friedhof seinen gepflegten und historischen Charakter beibehält.
Bei diesen Gräbern fällt vorerst keine Grabstellengebühr an. Diese muss ab dem Zeitpunkt der ersten Beisetzung entrichtet werden.
Die Grabstelle – insbesondere das Grabdenkmal – muss entsprechend der Vorgaben der Friedhofsverwaltung erhalten werden.
Zur Liste der Ehren- und Betreuungsgräber
Tel: +43 662 820345
Fax: +43 662 820345 4333
E-Mail: friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.at