Einwendung zur öffentlichen Auflage des REK-Entwurfes
Der Entwurf des neuen Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) befindet sich in der öffentlichen Auflage.
Mit dem nachstehend verlinkten Formular haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwendung zum Entwurf einzubringen.
Informationen zum Entwurf
Alle Unterlagen zum Entwurf des REK finden Sie auf der Projektwebseite (Link unten angeführt) und in Papierform auch hier (zu den jeweiligen Öffnungszeiten):
- In der Stadtbibliothek, Schumacherstraße 14
- Bei allen Bewohnerservice-Stellen (BWS)
- Beim Stadtservice, Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
Informationen zum Einwendungsformular
- Mit dem nachstehenden Formular können Sie während der Zeit der öffentlichen Auflage eine Einwendung zum Entwurf des REK erheben.
- Bitte nennen Sie im Bereich „Persönliche Daten“ und „Adresse“ Ihre Kontaktdaten zur Benachrichtigung über die Bearbeitung Ihrer Einwendung. Anonyme Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte wählen Sie auch aus, worauf sich Ihre Einwendung bezieht (konkrete Aussagen zu Grundstücken, die ausgewiesenen REK-Flächenpotentiale oder allgemeine Einwendungen zum Entwurf). So kann Ihre Einwendung zugeordnet und bearbeitet werden. Geben Sie auch bekannt, ob Sie die Einwendung für sich selbst, oder für andere (Sammeleinwendung) abgeben.
- Falls sich Ihre Einwendung auf ein oder mehrere konkrete Grundstücke bezieht, erscheint ein Auswahlfeld, wo Sie diese angeben können. Nennen Sie dazu bitte die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer.
- Falls sich Ihre Einwendung auf eine Fläche bezieht, die im Entwurf des REK-Entwicklungsplan als Entwicklungspotential eingetragen ist, erscheint ein Auswahlfeld, in dem Sie die siebenstellige Nummer (PotentialID) der Fläche eingeben können. Beispiel: 4E00692
Diese finden Sie im REK-Entwicklungsplan (obere Zeile der Flächentabelle). Wenn Sie zu mehreren Entwicklungspotentialen Einwendungen erheben möchten, übermitteln Sie bitte für jede Fläche eine eigene Einwendung. - Es ist möglich auch PDF und Bilder hochzuladen, mit denen Sie (weitere) Inhalte der Einwendungen übermitteln können.
Weitere Vorgehensweise
- Alle während der Zeit der Auflage eingegangenen Einwendungen werden von der MA 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr bearbeitet und im Rahmen der weiteren REK-Bearbeitung geprüft.
- Laut dem Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG 2009) hat sich der Gemeinderat mit den vorgebrachten Einwendungen auseinander zu setzen. Die MA 5/03 wird dazu eine Empfehlung abgeben, ob die Einwendung berücksichtigt werden soll.
- Nach der Überarbeitung des Entwurfs wird das REK dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt.