Zuschuss für Lernmittel/Schulveranstaltungen/ganztägige Betreuung und Essen

Die Stadt Salzburg gewährt Zuschüsse für Schüler:innen und Kinder in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter, die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Mittel-, Sonderschulen sowie Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt.
Die Höhe der Bezuschussung leitet sich vom jeweils geltenden Richtsatz des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes ab.

Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungsberechtigte und Kind/Kinder).

Fristen:

  • Ansuchen für Lernmittel und Zuschüsse für Schulveranstaltungen können von Schulbeginn bis zum letzten Werktag im Oktober des laufenden Schuljahres eingebracht werden. Anträge für Zuschüsse zur ganztägigen Betreuung und Mittagessen können von Schulbeginn bis Mitte Oktober eingebracht werden.
  • Für Lernmittelanträge, die nur das 2. Semester eines Schuljahres betreffen, gilt eine Frist bis Mitte März.
  • Bei verspäteter Einbringung besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Bei Härtefällen, wie plötzliches Ableben oder schwere, längere Erkrankung eines Elternteiles, Nichtleistung von Alimentationszahlungen durch den Kindesvater (-mutter), überraschende Arbeitslosigkeit der Erziehungsberechtigten u. ä., kann das bearbeitende Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen nach Bekanntgabe der Änderung innerhalb von vier Wochen nach eingehender Prüfung den Antrag außerhalb der gesetzten Fristen zulassen.
  • Eltern, die Leistungen über das Sozialamt beziehen, erhalten die Zuschüsse für Lernmittel vom Sozialamt und müssen diese auch dort beantragen: in der Zeit von 01.07. bis 31.10.
  • Eine Änderung der Lebensumstände ist umgehend schriftlich bekannt zu geben.

Folgende Unterlagen sind in KOPIE erforderlich:

  • Einkommensbestätigungen aller im Haushalt lebender Personen (letzten 3 aktuellen Nettolohnbestätigungen, Bescheid des SUG + Berechnungsblatt, Karenzgeldbestätigung, Arbeitslosengeld, Pensionsbezug, Krankengeld, Pflegeelterngeld, Studienbeihilfe….)
  • Alimentationsnachweis (auch Waisenpension, Unterhaltsvorschuss, ….)
  • Angabe über die monatliche Wohnungsmiete, einschließlich Betriebskosten (vergebührter Mietvertrag,  aktuelle Vorschreibung….)
  • Unterlagen über Mietenstützung (z.B. Wohnbeihilfe)

Bei Selbständigkeit:

  • Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (max. 3 Monate)
  • Entnahmebestätigung vom Steuerberater