Heizkostenzuschuss und "Energie 50er"

Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 300 Euro im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Informationen über die aktuelle Höhe der Einkommensgrenzen und den geltenden Richtlinien zur Beantragung des Heizkostenzuschusses des Landes finden Sie auf der Informationsseite des Landes Salzburg.

Der „Energie 50er“ – Heizkostenzuschuss der Stadt Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen auszugleichen, kann beim Land Salzburg einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 beantragt werden. Ab 01.01.2023 können Anträge beim Land eingereicht werden.

Zusätzlich gewährt die Stadt Salzburg den Bürger:innen der Stadtgemeinde einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 50,00 (= „Energie 50er“).

Wer bekommt den „Energie 50er“ der Stadt Salzburg?

Personen, die beim Land Salzburg einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 beantragt haben und dieser Antrag auch positiv erledigt wurde, erhalten den „Energie 50er“ der Stadt Salzburg.

Wie kann ich den „Energie 50er“ beantragen?

Es ist KEINE ANTRAGSSTELLUNG bei der Stadt Salzburg erforderlich. Personen, denen ein Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 vom Land Salzburg gewährt wurde, bekommen den „Energie 50er“ auf das Konto überwiesen.
Es ist kein Antrag erforderlich!

Wann wird der „Energie 50er“ überwiesen?

Sobald der Antrag beim Land positiv erledigt wurde und Ihnen auf Ihr angegebenen Konto überwiesen hat, erhalten Sie im Folgemonat die Überweisung des „Energie 50ers“ auf Ihr Konto.

Beispiel: Langt ein Antrag beim Land Salzburg im Jänner 2023 ein und wird der Antrag positiv erledigt bzw. erfolgt die Überweisung des Heizkostenzuschusses vom Land Salzburg im Februar 2023, erhalten Sie die Überweisung des „Energie 50ers“ der Stadt Salzburg im März 2023.