Behördengänge Soziales
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
Erstinformation - Erstantragstellung - Terminvereinbarung
Informieren Sie sich vorab im InfoCenter Soziales und vereinbaren einen Termin.
Digitale Angebote für soziale Unterstützung
- Aktiv:KarteInformationen über die Voraussetzungen, Einkommensobergrenzen etc. und das Antrags-Formular für die Aktiv:Karte.
- Aktiv:Karte plusAlle Informationen zur Aktiv:Karte plus für Stadt Salzburger:innen die Sozialunterstützung beziehen sowie das Antrags-Formular.
- Aktiv:KarteKIDSAlle Informationen zur Aktiv:Karte kids für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren sowie das Antrags-Formular.
- Stadtbus:KartenFür Senior:innen, blinde oder behinderte Menschen gibt es die Monatsnetzkarte für den O-Bus günstiger.
- Taxi-Karte für Senior:innen und Menschen mit Behinderung
- Hilfe in besonderen LebenslagenIm Einzelfall und nach individueller Prüfung kann zur Behebung außergewöhnlicher Notsituationen eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.
- Darlehen aus dem Kautionsfonds beantragenInformationen und Formular um ein Darlehen aus dem Kautionsfonds zu beantragen
- Angebot für ein PensionszimmerPensionszimmervermieter können ein Angebot erstellen.
- Mietanbot - Hilfe für die AnmietungMit einem Mietanbot des Vermieters können im Bedarfsfall Unterstützungen vor der Unterfertigung des Mietvertrages gewährt werden.
- Sozialhilfe für Menschen in Seniorenwohnhäusern und Pflegeeinrichtungen - FinanzierungSeniorenwohnhausunterbringungen können aus Mitteln der Sozialhilfe (mit)finanziert werden.
- Förderung für Soziale Einrichtungen & VereineFörderung von Vorhaben die Zwecken des Gemeinwohles dienen, im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und mit der Stadt oder ihren Bewohnern in Zusammenhang stehen.
- Verwendungsnachweis von gewährten Förderungen für Soziale Einrichtungen & VereineFörderungsempfänger sind verpflichtet einen Verwendungsnachweis, unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien, fristgerecht zu erbringen.