Sozialunterstützung - SU

  • Leistungen aus der Sozialunterstützung bekommt man nur dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe nicht ausreicht oder man darauf keinen Anspruch hat.
  • Die Sozialunterstützung ersetzt nicht generell das bisherige Einkommen.
  • Bei der Berechnung der Sozialunterstützung wird sowohl das Einkommen der Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, als auch das Vermögen berücksichtigt.

Voraussetzungen für eine Sozialunterstützung

Leistungen werden nur auf Antrag gewährt. Jeder Antrag zieht ein behördliches Ermittlungsverfahren nach sich, das mit einer individuellen Entscheidung endet. Anspruchsberechtigt sind Personen, die

  • ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlich dauerenden Aufenthalt im Land Salzburg haben.

Zum bezugsberechtigten Personenkreis zählen:

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger;
  • dauerhaft niedergelassene Fremde, die sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten;
  • aufenthaltsberechtigte EU-/EWR-Bürger, Schweizer Bürger und Drittstaatsangehörige, die sich noch nicht seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Inland aufhalten, wenn die Gewährung von Leistungen der Sozialunterstützung auf Grund völkerrechtlicher oder unionsrechtlicher Vorschriften zwingend geboten ist und dies im Einzelfall nach Anhörung der zuständigen Fremdenbehörde (§ 3 NAG) festgestellt wurde;
  • Personen, denen der Status des Asylberechtigten nach asylrechtlichen Bestimmungen zuerkannt worden ist.

Die Sozialunterstützung ist arbeitsabhängig - Mitwirkungspflicht: Jede / jeder Arbeitsfähige muss im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Arbeitskraft einsetzen und so an seiner Existenzsicherung mitwirken.

Antragstellung in der Sozialunterstützung

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen

  1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen,
  2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
  3. Per Fax: 0662/8072-3209,
  4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
  5. Persönlich abgeben im Sozialamt:
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten.

Bei der elektronischen Übermittlung von Unterlagen bzw. allen Anträgen / Formularen ist zu beachten:

  • Die übermittelten Unterlagen müssen lesbar beim Sozialamt einlangen.
  • Wenn Sie Bilder oder pdf-Dateien mitsenden, achten Sie bitte auf auf eine komprimierte Dateigröße – zu große Dateien überlasten das System (komprimieren Sie Bilder usw. auf z.B. mittlere Qualität).
  • Keine Cloud-Speicherlösungen: Links zu cloud-Speicherlösungen können aus Sicherheitsgründen vom Sozialamt nicht geöffnet werden und werden somit auch nicht weiter verarbeitet.
  • Teilen Sie dem Sozialamt für Rückfragen auch immer Ihre Telefonnummer und Mailadresse mit.