Sozialunterstützung - SU

Die Sozialunterstützung (SU) ist eine Hilfe für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln (Arbeitskraft, Einkommen und Vermögen), durch familiäre Unterhaltsleistungen oder sonstige Leistungen von Dritten abdecken können.
Aufgaben und Ziele sind die

  • Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung und die
  • Förderung von Einstieg und Rückkehr ins Arbeitsleben 

Die SU umfasst monatliche Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnbedarf.

  • Leistungen aus der Sozialunterstützung bekommt man nur dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe nicht ausreicht oder man darauf keinen Anspruch hat.
  • Die Sozialunterstützung ersetzt nicht generell das bisherige Einkommen.
  • Bei der Berechnung der Sozialunterstützung wird sowohl das Einkommen der Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben, als auch das Vermögen berücksichtigt.
  • Nicht krankenversicherte Bezieher:innen der SU werden in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden und erhalten eine eigene E-Card.

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen stellen

  1. Per Online-Formular, samt Anhang aller notwendigen Unterlagen,
  2. Per Post, an die Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg,
  3. Per Fax: 0662/8072-3209,
  4. Eingescannt per email an sozialamt@stadt-salzburg.at,
  5. Persönlich abgeben im Sozialamt:
    Magistratsabteilung 3/01 – Sozialamt; Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg, 3. Stock – Amtspostkasten.

Bei der elektronischen Übermittlung von Unterlagen bzw. allen Anträgen / Formularen ist zu beachten:

  • Die übermittelten Unterlagen müssen lesbarbeim Sozialamt einlangen.
  • Wenn Sie Bilder oder pdf-Dateien mitsenden, achten Sie bitte auf auf eine komprimierte Dateigröße – zu große Dateien überlasten das System (komprimieren Sie Bilder usw. auf z.B. mittlere Qualität).
  • Keine Cloud-Speicherlösungen: Links zu cloud-Speicherlösungen können aus Sicherheitsgründen vom Sozialamt nicht geöffnet werden und werden somit auch nicht weiter verarbeitet.
  • Teilen Sie dem Sozialamt für Rückfragen auch immer Ihre Telefonnummer und Mailadresse mit.