MA 3/01 Sozialamt
Tel: +43 662 8072 3230
Fax: +43 662 8072 3209
E-Mail: sozialamt@stadt-salzburg.at
Geschäftseinteilung des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg - GEM 2022 idF Amtsblatt Nr. 3/2024:
- Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialunterstützung:
Vollziehung des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes – SUG; Information und Beratung bei sozialrechtlichen Angelegenheiten; Hilfe für Menschen in finanzieller Not, Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung, Förderung von Einstieg und Rückkehr ins Arbeitsleben, Leistungen für Lebensunterhalt und Wohnbedarf; Behördliche Sozialarbeit;
Infocenter Soziales (ICS). - Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Hilfe zur Teilhabe; Vollziehung des Salzburger Sozialhilfegesetzes – S.SHG und des Salzburger Teilhabegesetzes - S.THG; Hilfe zur Unterstützung von Menschen in Stationären Pflegeeinrichtungen und von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Das Sozialamt der Stadt Salzburg bietet finanzielle und persönliche Hilfen für Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und - bei Erfüllung der im Gesetz geregelten Voraussetzungen - einen Rechtsanspruch auf die Hilfe der Gemeinschaft besitzen. Konkret wird im Einzelfall mit Sozialunterstützung (SU), Sozialhilfe (SH) oder Teilhabe (TH) unterstützt.
Hinweis: Bitte kontaktieren Sie zuerst das Infocenter Soziales (ICS). Sie werden dort beraten und an die richtigen Stellen weiter verwiesen.
Terminvereinbarung und Erstinformationen zu Unterstützung und Anträgen
Angebote des E-Government Service der Stadt Salzburg
- Sozialunterstützung - SUHilfe für Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln abdecken können > Informationen für die Antragsstellung sowie die notwendigen Formulare.
- Hilfeleistung nach dem Salzburger TeilhabegesetzZiel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
- Hilfe in besonderen LebenslagenIm Einzelfall und nach individueller Prüfung kann zur Behebung außergewöhnlicher Notsituationen eine Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden.
- Angebot für ein PensionszimmerPensionszimmervermieter können ein Angebot erstellen.
- Mietanbot - Hilfe für die AnmietungMit einem Mietanbot des Vermieters können im Bedarfsfall Unterstützungen vor der Unterfertigung des Mietvertrages gewährt werden.
- Sozialhilfe für Menschen in Seniorenwohnhäusern und Pflegeeinrichtungen - FinanzierungDer Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus kann aus Mitteln der Sozialhilfe (mit)finanziert werden.