Pflegeeltern und Pflegekinder

Es gibt verschiedene Gründe, warum Kinder nicht in der eigenen Familie aufwachsen können.
In diesen Fällen sucht die Kinder- und Jugendhilfe laufend nach Personen, die ein Pflegekind willkommen heißen und mit seiner Geschichte einfühlsam und verständnisvoll umgehen.

Die Sozialarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen bei:

  • Informationsgesprächen mit Personen, die an der Aufnahme eines Pflegekindes interessiert sind
  • Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen
  • Vermittlung von Pflegekindern
  • Beratung und Betreuung von Pflegefamilien und Pflegekindern
  • Vermittlung und fallweise Begleitung von Kontakten zur Herkunftsfamilie
  • Pflegeaufsicht

Die Eignungsbeurteilung erfolgt immer im Vier-Augen-Prinzip, die Vermittlung im Rahmen eines Hilfeplanes.
Ein Pflegekind bleibt rechtlich ein Kind seiner leiblichen Eltern. Pflegekinder leben in der Pflegefamilie, haben aber Kontakt zu ihren leiblichen Eltern.