MA 3/02 Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3261
Fax: +43 662 8072 3208
E-Mail: kjh@stadt-salzburg.at
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E-Mail: kjh@stadt-salzburg.at
Geschäftseinteilung des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg - GEM 2022 idF Amtsblatt Nr. 3/2024:
- Rechtsvertretung und Obsorge Minderjähriger.
- Auskünfte in familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere zum Kindschafts- und Unterhaltsrecht.
Angelegenheiten des Unterhalts und des Unterhaltsvorschusses. - Gewährung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien; gerichtliche und freiwillige Erziehungshilfe.
Pflegeverhältnisse und Adoptionen.
Mitwirkung in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren.
Jugendgerichtshilfe. - Sozialarbeit.
- Eingegliederte Einrichtung: Jugendberatungsstelle – bivak.mobil:
Niederschwellige Beratung und Betreuung von Jugendlichen und ihren Familien.
Unterstützung von Arbeits- und Sozialprojekten für Jugendliche.
Jugendcafe mit Informationsangeboten.
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden.
Gewährung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Beratungstermine
Themen
Adoption
Hilfe zur Erziehung / Elternberatung
Kinder- und Jugend - Beratung und Betreuung
Kindes- und Jugendwohl und Schutz
Kinder- und Jugendrechte
Pflegeeltern und Pflegekinder
Rechtsinformationen zur Geburt eines Kindes
Obsorge
Unterhalt
Vaterschaftsanerkennung
Videos der Kinder- und Jugend-Beratung
Digitales Amt - E-Government Service
Digitale Behördengänge zur vereinfachten Abwicklung - mit einer Info-Seite und einem Formular zur Antragstellung.
- Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer KindeswohlgefährdungMit diesem Online-Formular des Landes Salzburg können Sie den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mitteilen.
- Gefährdungsmeldung bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für FachkräfteMit diesem Online-Formular des Landes Salzburg können Fachkräfte den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mitteilen.
- Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung und Soziales.(Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg)
- Förderung einer Sozialen Einrichtung, Vereins oder eines ProjektsFörderung von Vorhaben die Zwecken des Gemeinwohles dienen, im allgemeinen öffentlichen Interesse liegen und mit der Stadt oder ihren Bewohnern in Zusammenhang stehen.
- Verwendungsnachweis von gewährten Förderungen einer Sozialen Einrichtung, Vereins oder eines ProjektsFörderungsempfänger sind verpflichtet einen Verwendungsnachweis, unter Beachtung der festgelegten Abrechnungsrichtlinien, fristgerecht zu erbringen.