Kinderrechte
Kinderschutz
Sie machen sich Sorgen, ob das Wohl eines Kindes durch Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch bedroht ist? Sie wissen nicht, was Sie tun sollen?
Bei akuten Krisen brauchen Familien schnell Rat, Unterstützung und Hilfe.
Sowohl in Fragen zur Bewältigung Ihres Erziehungs und Lebensalltags als auch in akuten Krisensituationen helfen die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die Gefährdung eines Kindes klären wir schnell und unbürokratisch ab.
kija: +43 5 7599 729
Kinder und Jugendliche haben Rechte
An die 30.000 Kinder und Jugendliche leben in der Stadt Salzburg. Sie wohnen hier, spielen am Spielplatz, gehen in den Kindergarten oder in die Schule. Viele fahren gern mit dem Fahrrad oder Skateboard, schlecken mit Freude Eis oder naschen Baklava. Sie feiern Geburtstage und singen dabei Lieder! Sie sind fröhlich und traurig, ernst und lustig, zornig, laut und leise, ruhig und wild.
Jedes Kind ist anders und einzigartig – und alle haben die gleichen Rechte!
So vielfältig wie das Leben sind die Angebote der Stadt Salzburg für Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass sich alle Kinder frei entfalten, ernst genommen und gesehen werden.
Artikel 14: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Artikel 19: Das Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewalt
Niemand darf Kindern Gewalt antun. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Artikel 23: Das Recht auf besondere Unterstützung von Kindern mit Behinderung
Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit
Artikel 28: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung. Das gilt für Mädchen ebenso wie für Burschen und nennt sich Chancengleichheit!
Artikel 30: Das Recht auf Schutz von Minderheiten
UN-Kinderrechtskonvention
Seit über 25 Jahren wird jedes Kind „mit umfassenden Rechten“ geboren.
Diese Rechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben.
Das ist ein Vertrag, den fast alle Staaten der Welt ratifiziert, also unterschrieben, haben. Durch diese Ratifizierung haben sich die Staaten verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten und für ihre Einhaltung zu sorgen.
Die Kinderrechtskonvention legt gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern fest. Sie garantiert Kindern politische Bürgerrechte, ebenso kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte, und zwar in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag. In Österreich haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen einen besonders hohen Stellenwert. Seit 2011 sind einige zentrale Bestimmungen der „Kinderrechtekonvention“ sogar Teil der österreichischen Verfassung.