Quelle: Johannes Killer

Ehe und Verpartnerung

Fragen Sie uns!

Unsere Mitarbeiter:innen des Standesamtes werden alles versuchen, um Ihren schönsten Tag irgendwie zu ermöglichen.

ACHTUNG: Derzeit können aufgrund technischer Probleme keine E-Mails beantwortet werden, sowie Terminreservierungen für Eheschließungen vergeben werden. Dies beinhaltet E-Mails und Buchungen ab dem 13.5.2026!

Mittwoch ist parteienfreier Tag im Standesamt (Termine nur nach Vereinbarung)

Blumenstrauss mit einem weißen Hochzeitskleid im Hintergrund.
Heiraten im Marmorsaal

Trauungstage
Dienstag und Freitag jeweils von 8-12 Uhr und Samstag von 9-14 Uhr.
Diese Zeiten gelten auch für die Eingetragene Partnerschaft.

Aufgebotstage
Montag und Donnerstag, jeweils von 8 bis 12 Uhr.
Im Zuge Ihrer Terminbestätigung erfahren Sie auch, wer als Ansprechpartner:in für Sie persönlich zuständig ist, Sie auf dem Weg zu Ihrem Ja-Wort begleitet, Sie über die erforderlichen Dokumente informiert und den Termin für das Aufgebot (Ermittlung der Ehefähigkeit) mit Ihnen vereinbart.

Hochzeitstermin für Brautpaare aus aller Welt

(Hochzeitskalender/Trauungskalender)

Begründung der Eingetragene Partnerschaften

Festlich gedeckte Stühle im Mamorsaal.
Marmorsaal im Schloss Mirabell

Für die 'Eingetragenen Partnerschaften' ist im Vorfeld ein ähnliches Procedere wie für Eheschließungen nötig:
die Terminreservierung und die Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen.
Die Anmeldung zur Begründung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt in Salzburg im Einwohner- und Standesamt.
Grundsätzlich behalten beide Partnerinnen/Partner ihren bisherigen Namen.
Zum gemeinsamen Familiennamen kann einer der Namen bestimmt werden. Auch die Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Partnerinnen/Partner ist möglich. Weiters kann die Partnerin/der Partner ihren Namen/seinen Namen, der nicht gemeinsamer Familienname ist, dem gemeinsamen Familiennamen unter Setzung eines Bindestriches voran- oder nachstellen.

Das Steigenlassen von Kleinluftballonen im Mirabellgarten ist gem. geltenden Luftfahrtgesetz verboten: