Photovoltaikförderung
Die Stadt Salzburg fördert im Rahmen der jährlich dafür festgelegten Budgetmittel private Haushalte und Unternehmen, die Photovoltaikanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen fach- und normgerecht installiert werden, errichten wollen.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden in der Stadtgemeinde Salzburg, wobei maximal 20 kWp gefördert werden. Auf die Gewährung einer Forderung nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
Unter „effizienten Solaranlagen“ sind Anlagen zu verstehen, deren Jahresenergieertrag mindestens bei 800 kWh pro Jahr und kWp liegt. Anlagen unter 800 kWh pro Jahr und kWp gelten als nicht effizient.
Es handelt sich um eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung in der Höhe von € 750,-- für eine Anlage, sofern 30 % der gesamten förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten gemäß Abrechnung nicht überschritten werden. Dabei werden erhaltene Förderungen anderer Gebietskörperschaften berücksichtigt. Die Förderung kann dementsprechend reduziert werden.
Nicht gefördert werden
- Anlagen, welche im Zuge des Neubaus eines Gebäudes errichtet werden. Als Neubau gilt ein Gebäude, dessen Fertigstellungsmeldung nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung, ist.
- Erweiterung von Kollektorflächen;
- Anlagen unter 800 kWh pro Jahr und kWp;
- Anlagen, die nach Norden ausgerichtet sind.
Notwendige Dokumente
- Bestätigtes Prüfprotokoll des ausführenden Unternehmens,
- Rechnung mit Zahlschein und Zahlungsbeleg. Diese Rechnung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
- Sofern vorhanden, Förderzusage des Landes oder des Bundes