ZUGEPARKTE ALTSTADT: STRAFEN FÜR´S FALSCHPARKEN WURDEN EINSTIMMIG BESCHLOSSEN

03.08.2005

Seit 16 (!) Jahren ist in Salzburg der Strafsatz für´s Falschparken unverändert – im Zuge der Euro-Umstellung wurde der alte Satz von 300 Schilling auf 22 Euro umgestellt. Über die vielen Jahre ging der Strafe offenbar die abschreckende Wirkung verloren. Die Parkstrafe verkommt zu einem günstigen Parktarif für viele Stunden. Von dieser Tatsache kann sich jedermann mit einem Blick in die zugeparkte Altstadt überzeugen.

Einstimmig – also mit der Stimme von Vizebürgermeister Harald Preuner - wurde daher am 11. Juli im Stadtrats-Kollegium eine härtere Gangart gegen Parksünder beschlossen: Die Höchst-Strafe für illegales Parken soll von derzeit 22 Euro auf 36 Euro angehoben werden – dieser Strafsatz wird auch von der Polizei bei sonstigen StVO-Verstößen angewandt. Eine entsprechende Änderung des Parkgebührengesetzes wird derzeit vom Land ausgearbeitet.

Die Stadt hofft auf den Lenkungseffekt dieser Straf-Verschärfung: Speziell im Bereich der Altstadt hat offenbar die bisherige Strafgebühr immer weniger Autofahrer davon abgehalten, ihre Fahrzeuge illegal auf den historischen Straßen und Plätzen abzustellen. Daneben entstehen durch Falschparker – etwa im Bereich von Fußgänger-Übergängen – auch beträchtliche Sicherheits-Probleme.

Greifeneder, Johannes (20222)