Bgm. Preuner: Stadt hat fixen Impfplan für ihre Bediensteten

25.01.2021
Wenn Impfstoff übrig bleibt, wird schon danach vorgegangen – Zustimmung im Kollegium

Der für die Bediensteten der Salzburger Stadtverwaltung ausgearbeitete Impfplan wurde von Bürgermeister Harald Preuner am Montag, 25. Jänner 2021, dem Stadtratskollegium (beratendes Gremium aller Ressortchef*innen) präsentiert und von diesem wohlwollend zur Kenntnis genommen. Er orientiert sich an den Grundsätzen des nationalen Impfgremiums.

Stadtchef Preuner: „Ich will damit ein für alle Mal festhalten, dass wir einen fixfertigen Plan haben, der eine klare Reihung vorsieht, wer als Erster, Zweiter, Dritter und so weiter drankommt. Nach dieser Reihung wird auch penibel vorgegangen, wenn Impfstoff – aus welchen Gründen immer – übrig bleibt, und unsere impfenden Ärzte daher rasch handeln müssen“

Preuner verwehrt sich im Namen der Stadtregierung gegen politisch motivierte Darstellungen, wonach Impfstoff weggeschmissen oder Schindluder damit getrieben werde. „Das ist schlicht nicht wahr“, erklärt der Bürgermeister. Der Impfplan der Stadt Salzburg sieht nebst Einverständniserklärung ein internes Vormerksystem vor. „Er dient letztlich dazu, die zur Erhaltung des Gemeinwesens kritische Infrastruktur gezielt abzusichern“, so Preuner.

Impf-Reihenfolge fix festgelegt

  1. Eine besondere Priorisierung besteht zugunsten der Bediensteten, die regelmäßig in den Seniorenwohnhäusern mit und ohne Kontakt zu den Bewohner*innen tätig sind.
  2. Daneben sind vor allem Bedienstete, die unmittelbar in der Bekämpfung der Ausbreitung der Pandemie eingesetzt sind, wie etwa die Bediensteten des Gesundheitsamts und die Contact-Tracer*innen, zu priorisieren.
  3. Sodann kommt Bediensteten der Berufsfeuerwehr, der Entsorgungsbetriebe und der Bestattung eine besondere Bedeutung in der Aufrechterhaltung der Sicherheit und des geordneten Gemeinwesens zu.
  4. In weiterer Folge werden das gesamte Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Bedienstete mit viel bzw. intensivem Personenkontakt im Sozialamt und Jugendamt priorisiert.
  5. Darüber hinaus wird das Personal in Schlüsselfunktionen der Gemeinde- und Bezirksverwaltung, insbesondere mit Personenkontakten bzw. Parteienverkehr vorrangig durch Impfungen zu schützen sein.

Karl Schupfer