Corona-Familienhärtefonds: Einreichfrist bis 30. Juni verlängert

08.04.2021
Bis zu 1.200 Euro bekommen in Not geratene Familien aus dem Corona-Härtefonds.

Die einmalige Unterstützung aus dem „Corona-Familienhärtefonds“ des Bundes soll Familien zugutekommen, die durch die Pandemie unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Ursprünglich war die Antragstellung bis 31. März möglich, nun wurde die Frist bis Ende Juni 2021 verlängert.

Die finanzielle Zuwendung beträgt für die Dauer von drei Monaten höchstens 1.200 Euro. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der Haushaltszusammensetzung. Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28. Februar 2020 oder spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.

Christine Schrattenecker