Eiszauber öffnet am Sa, 27. November, mit strengen Auflagen

25.11.2021
Mit strengen Auflagen: Eiszauber öffnet am Sa, 27. November
Foto: wildbild, Herbert Rohrer

Bgm.-Stv. Auinger: „Bewegung ist für die Menschen in diesen schwierigen Zeiten noch wichtiger als zuvor.“
Nach kurzer Pause öffnet der Eiszauber im Volksgarten am kommenden Samstag, 27.11., seine Pforten. Damit ist Eislaufen im Freien wieder möglich. Die coronabedingten Maßnahmen werden verschärft. Das Eislaufen im Volksgarten erfreut sich wie im Vorjahr großer Beliebtheit. Seit 1. Oktober haben bereits mehr als 10.000 Eisläufer*innen ihre Spuren gezogen“, so Auinger. „Der vierte Lockdown verlangt den Menschen wieder sehr viel ab. Mit dem Eiszauber können wir vielen Menschen, darunter vielen Kinder und Familien, eine Bewegungsmöglichkeit in einem wunderbaren Ambiente anbieten“, ergänzt Auinger.

„Wir haben die positiven Erfahrungen des Eislaufbetriebes vom letzten Lockdown in die Planungen einfließen lassen. Daher bin ich überzeugt, dass wir mit den aktuellen Maßnahmen ein sicheres Eislaufen gewährleisten können. Natürlich werden wir den Ablauf laufend evaluieren und gegebenenfalls Prozesse anpassen“, ergänzt Roland Oberhauser, Amtsleiter der städtischen Betriebe.

Zutritt zur mobilen Eislaufrunde haben weiterhin nur Geimpfte und Genesene Personen. Tickets können ausschließlich über den Webshop auf www.stadt-salzburg.at. gekauft werden. Sie sind nur für den Zeitraum (Vormittags-oder Nachmittagsslot) gültig, für den sie gekauft wurden.  Bereits erworbene 10er und 25er Blockkarten sind weiterhin gültig. Dadurch können Wartezeiten im Kassenbereich vermieden werden. Maximal 200 Eisläufer:innen pro „Eiszeit“ dürfen aufs Eis. Geöffnet ist der Eiszauber am Vormittag von 9 bis 12 Uhr und am Nachmittag von 13 bis 16 Uhr.

Die Corona-Maßnahmen im Detail:
Wer darf aufs Eis?
Es gilt die 2-G-Regel – nur geimpfte und genesen Personen haben Zutritt.

Für Kinder und Jugendliche gilt:
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und benötigen somit kein Testergebnis. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.

Zusätzlich:

  • Gästeregistrierung
  • FFP 2 Maskenpflicht in Innenbereichen
  • zwei Meter Sicherheitsabstand zu anderen Gästen
  • Kartenverkauf ausschließlich über den Webshop

Öffnungszeiten:
Täglich 9 -12 Uhr und 13 – 16 Uhr

 

Höfferer Jochen MA