Sicher zur Schule - Neue Schulstraßen für Salzburg

Mit dem heutigen 11. April wurden in der Stadt Salzburg in den Stadtteilen Liefering und Nonntal zwei neue Schulstraßen eingeführt. Die Schüler:innen der VS Liefering 1 (Törringstraße) sowie der Praxisvolksschule Nonntal (Viktor-Keldorfer-Straße) kommen nun noch sicherer in ihr Schulgebäude.
"Wir setzen bei der Realisierung von Schulstraßen einerseits darauf, die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Anderseits möchten wir Anreize schaffen, kurze Strecken lieber zu Fuß zu bewältigen. Das dient der Sicherheit, macht Spaß und ist überdies auch gesund“ so Bürgermeister Harald Preuner.
Mit den beiden Schulstraßen wird die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler deutlich erhöht. In beiden Straßen wird der KFZ- Verkehr auf ein Minimum reduziert. Lediglich Zu- und Abfahrten von Anrainer:innen, Schülertransporte und Straßendienste sind in dem Zeitraum von 7:30 bis 8:00 Uhr an Schultagen erlaubt. In dieser Zeit darf die Fahrbahn von Fußgänger:innen begangen werden. Das Gedränge am jeweiligen Gehsteig wird dadurch deutlich reduziert.
„Schulstraßen sind eine einfache Möglichkeit, den Schulweg für die Kinder deutlich sicherer zu machen. Kein Gedränge auf Gehsteigen, keine Blechlawinen vor den Schulen und mehr Freiraum für die Schülerinnen und Schüler freut nicht nur die Kinder, sondern hinterlässt auch bei den Eltern ein gutes Gefühl der Sicherheit. Wir setzen damit erneut einen Teil des Masterplans Gehen um“, so die für die Verkehrsplanung zuständige Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler.
Die jetzt umgesetzten Schulstraßen sind Teil des im Juli 2021 beschlossenen „Masterplan Gehen“. Durch die Expert:innen der städtischen Verkehrsplanung wird die Einführungsphase bis zum Sommer wissenschaftlich begleitet und gegebenenfalls im Herbst die Regelung adaptiert.
Die neuen Schulstraßen basieren auf dem §76d der StVO, der im Oktober 2022 eingeführt wurde.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
- Gilt an Schultagen jeweils zu Unterrichtsbeginn
- Fahrverbot für Kraftfahrzeugen (ausgenommen Anrainer:innen, Straßendienst, udgl. in Schrittgeschwindigkeit)
- Fahrbahn darf begangen werden
- Radfahren ist erlaubt
- Kiss&Go Zonen (Ein-/Ausstieg) in Gehdistanz vorhanden
Klemens Kronsteiner