Winterdienst-Folder unterstützt Hauseigentümer und Hausverwalter

01.12.2023
Der Winterdienst-Folder unterstützt Hauseigentümer und Hausverwalter

Zahlreiche Wetterdienststationen kündigen fürs Wochenende starken Schneefall an. Damit einhergehend rückt auch unser Winterdienstteam wieder verstärkt aus um die Straßen und Radwege vom Schnee zu befreien. Und auch Hauseigentümer und Hausverwalter haben bei der Schneeräumung Aufgaben und Pflichten.

„Um im Winter Sicherheit und gute Benütz­barkeit von unseren Straßen zu gewähr­leisten ist ein gut organisierter Winterdienst unerlässlich. Doch der Winterdienst des Bauhofs allein reicht nicht aus. Auch die Eigentümer:innen und Hausverwaltungen müssen Gehwege räumen und streuen, um Unfälle zu verhindern. Deswegen haben wir wichtige Informationen in einem Folder zusammenge­stellt, damit die Eigentümer:innen ihre Pflichten und Haftungsfragen kennen. So sorgen wir gemeinsam für einen sicheren Winter“, sagt Stadträtin Anna Schiester. 

Laut Straßenverkehrsordnung muss in der Zeit von 6-22 Uhr der „eigene“ Gehsteig geräumt und mit Splitt bestreut werden.

Hauseigentümer:innen und Hausverwalter:innen müssen folgendes beachten:   

Bei Schnee:

  • Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße „entsorgt“ werden.
  • Naturgemäß kommt es speziell bei extremem Schneefall zu Schneeanhäufungen: Wenngleich die Stadt bemüht ist, diese Berge so rasch als möglich abzutransportieren, entbindet das Private nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht zur Freihaltung des Gehsteiges.
  • Wenn ein städtischer Schneepflug Schnee auf Ihren bereits geräumten Gehsteig schiebt, müssen Sie neuerlich den Gehsteig räumen (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes).
  • Schneewechten und Eiszapfen auf Dächern zur Straße hin schnellstmöglich, z.B. durch einen Dachdecker, entfernen lassen. Gefährdete Bereiche absperren!

Bei Salz:

  • Das in Salzburg grundsätzlich geltende Verbot der Streuung von Salz oder anderen Auftaumitteln hat Umweltschutzgründe.

Bei Splitt:

  • Ist der Weg nach der Räumung rutschig oder eisig, muss Splitt gestreut werden.
  • Vorsorgliches Streuen vor dem Schneefall ist nicht sinnvoll.
  • Ist im Frühling kein Schneefall mehr zu erwarten, muss der Splitt wieder eingekehrt werden (Splittstaub belastet die Luft).
  • Eine Entsorgung auf die Straße oder in den Kanal ist nicht erlaubt.
  • Kleinere Hausmengen können über den Restmüll entsorgt werden, größere Mengen, etwa von Wohnsiedlungen, übernimmt der Recyclinghof (Siezenheimerstr. 20).

Klemens Kronsteiner