Medien-Service
Pressefotos, Videos
Nutzungsbedingungen für Fotos (Copyright)
Die Stadt Salzburg ist alleinige Nutzungsberechtigte der mit dem Copyright „Stadt Salzburg / Name Fotograf:in“ oder „Stadt Salzburg“ gekennzeichneten digitalen Bilder.
Nach dem Vorbild des Österreichischen Parlaments (Link unten) dürfen ausschließlich mit diesem Copyright versehene Fotos honorarfrei – mit Angabe des Copyrights – durch jede und jeden für Zwecke der kommunalpolitischen Berichterstattung heruntergeladen und kostenlos genutzt werden. Jede entstellende, kontextfremde oder kommerzielle Verwendung ist untersagt. Mit dem Herunterladen, Speichern oder Verwenden eines Fotos erkennen die Nutzer:innen diese Bedingungen ausdrücklich an.
Die Nutzung ins insbesondere zulässig für:
- Presseveröffentlichungen
- Veröffentlichung in Printmedien
- Veröffentlichung in TV und Film sowie
- Online- und Multimedia-Veröffentlichungen
- private, nicht-gewerbliche Zwecke
- nicht-gewerbliche Zwecke im Bereich politischer Bildung
Darüber hinaus sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes sowie die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten.
Nutzung durch politische Akteur:inne:
Mitglieder der Stadtregierung sowie andere politische Mandatar:inne der Stadt Salzburg dürfen die Fotos im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit und zur kommunalpolitischen Berichterstattung honorarfrei verwenden.
Dazu zählen insbesondere:
- Informationen über amtliche Termine, Veranstaltungen oder Projekte der Stadt Salzburg
- Berichte über Tätigkeiten im Verantwortungsbereich des jeweiligen Regierungsmitglieds oder der Mandatar:in
Nutzung durch parteipolitische Medien:
Medien, die im überwiegenden Einflussbereich politischer Parteien oder Vereinigungen stehen (z.B. Parteizeitungen, Parteihomepages, Social-Media-Kanäle von Parteien oder Vorfeldorganisationen), dürfen die Fotos ausschließlich für Zwecke der kommunalpolitischen Berichterstattung honorarfrei verwenden.
Zulässig sind daher:
- sachliche Berichte über städtische Projekte, Veranstaltungen oder Entscheidungen
- Darstellung von amtlichen Tätigkeiten der Stadtregierungsmitglieder im Rahmen ihrer Funktion
Nicht zulässig ist die Nutzung für Parteiwerbung oder kommerzielle Zwecke, z.B.:
- Inserate, Wahlplakate, Wahlkampfmaterialien
- Beiträge, die primär auf Stimmenfang oder parteipolitische Mobilisierung abzielen
- jede entgeltliche oder kommerzielle Weiterverwertung
Unzulässig ist die Nutzung für parteipolitische Werbemaßnahmen (z.B. Wahlwerbung, Wahlplakate, Wahlkampfvideos, Social-Media-Spots mit Parteiwerbung).
Abgrenzung: Kommunalpolitische Berichterstattung vs. Parteiwerbung:
Kommunalpolitische Berichterstattung liegt vor, wenn Inhalte der Information über Aufgaben, Projekte, Veranstaltungen oder Entscheidungen der Stadt Salzburg dienen. Sie ist in Form, Ton und Kontext sachlich und informierend.
Parteiwerbung liegt vor, wenn Fotos der Stadt Salzburg in einem Kontext verwendet werden, der über die sachliche Information hinausgeht. Maßgebliche Kriterien:
- Gestaltung: werbliche Aufmachung (z.B. Slogans, Wahlaufrufe, Parteifarben, Logos)
- Zeitpunkt: Verwendung im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen oder parteipolitischen Kampagnen
- Kontext: Verbindung mit Inhalten, die eindeutig auf Parteiwerbung abzielen
Kommerzielle Nutzung:
Eine Nutzung für kommerzielle Zwecke – insbesondere für Werbung – ist ausschließlich nach vorheriger Freigabe der Stadt Salzburg und nur gegen Entgelt möglich.
Die Höhe des Entgelts richtet sich insbesondere nach dem Nutzungszweck, dem Medium, der Auflage bzw. Reichweite und dem Zeitraum der Nutzung. Grundlage sind branchenübliche Tarife.
Für kommerzielle Anfragen ist eine Kontaktaufnahme mit dem Informationszentrum der Stadt Salzburg erforderlich (information@stadt-salzburg.at, Tel. +43 662 8072-2501).
Verbotene Nutzungen:
Die Nutzung der von der Stadt Salzburg bereitgestellten Fotos unterliegt klaren Einschränkungen. Unzulässig ist insbesondere:
- Kommerzielle Verwendung im Zusammenhang mit geschützten Zeichen: Fotos dürfen nicht in Verbindung mit Marken, Logos oder Waren für kommerzielle Zwecke genutzt werden, insbesondere nicht für den Druck auf Merchandise oder andere Produkte zum Verkauf.
- Rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung: Eine Verwendung in illegalen, unmoralischen, diskriminierenden oder sonstigen unzulässigen Zusammenhängen ist untersagt, insbesondere wenn erkennbar abgebildete Personen betroffen sind.
- Irreführende, kontextfremde oder täuschende Darstellung: Fotos dürfen nicht so eingesetzt werden, dass ein falscher Eindruck über Inhalte, Personen oder Sachverhalte entsteht.
- Verwendung als Kennzeichen: Eine Nutzung von Fotos als Bestandteil von Marken, Logos, Unternehmens- oder Servicenamen ist nicht gestattet.
- Unzulässige Bearbeitung: Änderungen sind ausschließlich in Form von Farbkorrekturen, Ausschnitten oder Verkleinerungen zulässig. Jede weitergehende Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation – ebenso wie eine sinnentstellende Wiedergabe – ist untersagt.