Genehmigung von Film- oder Fotoaufnahmen

Wenn durch Film- oder Fotoaufnahmen auf öffentlichem Straßengrund keine Behinderungen entstehen, ist auch keine Drehgenehmigung seitens der Stadt Salzburg erforderlich.

Rücksprache ist jedoch jedenfalls für Innenaufnahmen in Amtsgebäuden (z.B. Schloss Mirabell) oder stark frequentiere Außenanlagen (Mirabellgarten, Hellbrunner Park) nötig.

Für Hochzeitsaufnahmen im Marmorsaal ist ebenfalls keine Drehgenehmigung seitens der Stadt Salzburg erforderlich.

Bitte beachten Sie die allgemeine Gesetzeslage (Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht).