REK - Worum geht's
Das neue Räumliche Entwicklungskonzept (REK)
Das REK ist das wesentliche Raumplanungsinstrument der Stadt zur Definition langfristiger Ziele der räumlichen Entwicklung. Das derzeit gültige REK 2007 wurde Ende 2008 vom Gemeinderat beschlossen. Entsprechend dem Arbeitsprogramm der Stadtregierung für die Stadt (2024 bis 2029), auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (ROG 2009), wie das REK aufgebaut sein soll, Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEP 2022) und auf aufgrund der durchgeführten Evaluierungen, Grundlagenerhebungen und Bestandsaufnahmen wird derzeit an der Neuerstellung des REK für die Stadt Salzburg gearbeitet.
Worum geht es?
Mit dem REK blicken wir in die Zukunft unserer Stadt und geben Antworten auf die Fragen der Stadtentwicklung für die kommenden 25 Jahre: leistbares Wohnen, Arbeiten, Verkehr und Klimawandelanpassung sind hier die wohl drängendsten Bereiche. Das REK ist somit das Raumplanungsinstrument, das die Inhalte für nachfolgende Verordnungen der Stadt auf der Ebene der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung definiert und vorgibt.
Der gesetzlich vorgegebene Zeithorizont des neuen REK wurde auf rund 25 Jahre gelegt. Für diesen Zeitraum soll das REK Räumliche Entwicklungsziele und Flächen definieren, die zur DEckung des Bedarfes für Wohnen, Arbeiten und Infrastrukturen benötigt werden. Das REK wird vom Gemeinderat beschlossen und ist dann die Grundlage und Rahmen für weitere Beschlüsse zur räumlichen Stadtentwicklung (insbesondere Flächenwidmungsplanung und Bebauungsplanung).
Wichtig dabei: Das REK stellt einen Selbstbindungsbeschluss der Stadt hinsichtlich der angestrebten künftigen Stadtentwicklung dar, begründet jedoch keine Rechte Dritter.
- Gesetzliche Grundlagen und verpflichtende Inhalte entsprechend dem Raumordnungsgesetz (ROG 2009):
Das Salzburger Raumordnungsgesetz gibt vor, zu welchen Planungsthemen Aussagen im REK getroffen werden müssen:
- zur angestrebten Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung
- zur angestrebten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
- zum voraussichtlichen Baulandbedarf
- zur angestrebten Entwicklung des FReiraums und
- zur angestrebten Energieversorgung.
- Definition des Flächenbedarfs für Wohnen und Arbeiten und Festlegungen zur Standortentwicklung
Ein Kernelement des REK ist die Definition des Baulandbedarfs. Dieser Baulandbedarf ist in Abschätzung der künftigen städtischen Entwicklung gemeinsam für Wohnen und für Arbeiten zu definieren und ein Baulandbedarfsdeckungsmodell zu erarbeiten.
Das neue REK im Detail
Das Räumliche Entwicklungskonzept ist in verschiedene Bestandteile aufgebaut:
- REK-Evaluierungsbericht:
Im Rahmen einer Evaluierung des derzeit noch gültigen REK 2007 wurde festgestellt, dass eine Neuaufstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes erforderlich ist. Der REK-Evaluierungsbericht wurde am 4.11.2020 vom Geeminderat zur Kenntnis genommen. Er ist nachstehend als pdf zum Download verfügbar.
- REK-Grundlagenbericht:
Zur Grundagenerhebung und Bestandsaufnahme wurde der REK-Grundlagenbericht erstellt. Er wurde vom Gemeinderat am 15.12.2021 zur Kenntnis genommen. Wie im REK-Grundlagenbericht dargelegt wurde eine umfassende Grundlagenerhebung unter Beiziehung unterschiedlicher Fachdienststellen der Stadt und externer Expert:innen durchgeführt.
Diese Grundlagenerhebungen und Bestandsaufnahmen sind die Basis für die im gegenständlichen REK-Entwurf umfassten Planungsaussagen. Er ist nachstehend als pdf zum Download verfügbar.
- REK-Erläuterungsbericht und Umweltbericht
Aus dieser Evaluierung und Grundlagenerhebung - ergänzt um einen parallel geführten „Visionsprozess“ - ergeben sich die künftigen Herausforderungen sowie thematischen Handlungsfelder für die künftige Stadtentwicklung. Diese wiederum sollen auf die Entwicklungsziele und Maßnahmen heruntergebrochen werden. Das Ergebnis wird im REK-Textteil verschriftlicht.
- REK-Textteil - Räumliche Entwicklungsziele
Der REK-Textteil – Räumliche Entwicklungsziele ist Kernstück des REK und ist in mehrere Teile gegliedert.
Der erste Teil umfasst den Rahmen, Umfang und Erstellungsprozess des REK sowie Aussagen zum Monitoring und zur Evaluierung.
Die inhaltlichen Zielaussagen gliedern sich in drei Oberkapitel, die die wichtigsten Teilaspekte des REK abbilden:
1. Instrumente und Strategien: Salzburg entwickelt sich partnerschaftlich, qualitätssichernd und verantwortungsvoll: In diesem Kapitel werden alle Themen, die einen gesamtstädtischen, strategischen Bezug, aber keinen direkten räumlichen Bezug haben, behandelt.
2. Stadtstruktur, Wohnen und Arbeiten: Salzburg erneuert, transformiert und erweitert sich: In diesem Kapitel werden alle Themen, die einen klaren räumlichen Bezug zur gebauten Stadt haben, behandelt.
3. Grünräume, Klimawandelanpassung und Mobilität: Salzburg sichert Grünräume, verbessert Erreichbarkeiten und wird klimasensibel: In diesem Kapitel werden alle Themen, die einen klaren räumlichen Bezug haben, sich aber auf die Räume zwischen den Gebäuden beziehen, behandelt.
Weiters findet sich in der Entwurfsfassung der Hinweis zu den „standortbezogenen Festlegungen“ betreffend Flächen des REK-Entwicklungsplans. Für diese Flächen sind Zielaussagen zu treffen. Diese finden sich in den unterschiedlichen (gesamtstädtischen) Zielplänen (Zielpläne 1.50 bis 3.81) sowie gegebenenfalls ergänzend im Umweltbericht. Im REK-Entwicklungsplan ist ersichtlich, welche Flächen im Umweltbericht behandelt wurden (Nummer Prüffläche Umweltbericht).
REK-Textteils beinhaltet auch den redaktionell bearbeiteten Text der Deklaration „Geschütztes Grünland“. Die Deklaration wurde im Zusammenhang mit der Erstellung des REK 2007 in dieser Form gemeinderätlich beschlossen und soll auch weiterhin Bestandteil des REK sein. Aufgrund der gesetzlichen Aktualisierung (damals geltende rechtliche Grundlage ROG 1998 wurde durch das ROG 2009 ersetzt) wurden die jeweiligen Gesetzesverweise aktualisiert. Weiters soll auf den entsprechenden Zielplan des neuen REK zur planlichen Darstellung der Deklarationsflächen verwiesen werden.
- REK-Entwicklungsplan
Der Entwicklungsplan bildet schließlich die künftigen Entwicklungspotentiale im Rahmen des REK ab und wird gemeinsam mit dem REK-Textteil öffentlich aufgelegt.
